Auch in einem Krieg gibt es keinen rechtsfreien Raum: Alle Konfliktparteien haben das humanitäre Völkerrecht, dessen Kernstück die vier Genfer Konventionen von 1949 bilden, zu beachten. Angriffe auf rein zivile Einrichtungen sind demnach strikt verboten. Zivile Ziele, wie etwa Wohnhäuser oder Straßen, dürfen aber angegriffen werden, wenn sie militärisch genutzt werden und die Angriffe verhältnismäßig sind. Der militärische Nutzen der Angriffe muss demnach größer sein, als die Gefahr für die Zivilbevölkerung. Flächenbombardements sind daher laut Human Rights Watch untersagt. Ebenso Angriffe auf Wohnhäuser, in denen sich noch Zivilisten aufhalten, auch wenn etwa von diesen aus Raketen auf Israel abgefeuert werden. (red/DER STANDARD, Printausgabe, 1.8.2006)