Wien - Nach 16-jähriger Suche wurde der Mörder eines Münchner Flughafenangestellten in Österreich gefunden - allerdings zu spät: Der Täter ist schon seit zwei Jahren tot, berichtete die Polizei München am Freitag. Seit März 1990 hatte man den Verbrecher mittels DNA-Analyse gesucht. Erst im Mai dieses Jahres wurden die Ermittler schließlich in Österreich fündig. Der Beschuldigte Alfred B. konnte allerdings nicht mehr zu Rechenschaft gezogen werden.

Das 57-jährige Opfer war am ersten März 1990 in seiner Münchner Wohnung ermordet aufgefunden worden. Wie die Obduktion der Leiche damals ergab, war er durch Erwürgen und infolge mehrerer Messerstiche in Herz und Lunge getötet worden. Da in der Wohnung des Opfers Wertsachen fehlten, gingen die deutschen Ermittler vorerst von einem Raubüberfall aus und konzentrierten die Suche auf die Stricher-Szene. Eine Phantombildsuche nach den letzten Begleiter des Gewaltopfers verlief allerdings ergebnislos und gesicherte DNA-Spuren waren zu jener Zeit noch nicht analysierbar. Spätere Suchläufe in der deutschen Datenbank, die im Rahmen der Überarbeitung so genannter Altfälle immer wieder erfolgten, brachten ebenfalls keine Ergebnisse.

DNA-Datenbank brachte Treffer

Erst die Ausdehnung der Suchläufe auf andere europäische Länder brachte den Erfolg. Am 16. Mai 2006 meldete die österreichische DNA-Datenbank einen Treffer. Die Spur führte zu dem zur Tatzeit 21-jährigen Fleischerhauergehilfen Alfred B.

Allerdings kamen die Ergebnisse zu spät: Bereits am 9. Februar 2004 war der 37-Jährige bei einem Trinkgelage ums Leben gekommen. Damals war er in der Toilette einer Gaststätte in Söll (Tirol) tot aufgefunden worden. Der Mann ist in Oberösterreich, wo seine Mutter lebt, beigesetzt. Gemeldet war er zuletzt in Salzburg.

Auf Grund der Spurenlage und des Ermittlungsergebnisses bestehen laut Münchner Polizei keine Zweifel an der Täterschaft des wegen vielfacher Eigentums- und Gewaltdelikte vorbestraften Österreichers. Neben der DNA-Spur konnte ihm zwischenzeitlich auch die Fingerspur zugeordnet werden. Auf Grund der Gesamtspurenlage kann auch davon ausgegangen werden, dass es sich bei ihm um einen Einzeltäter handelte. (APA)