407 Unfälle mit Personenschaden haben Lenker ohne gültigen Führerschein im Vorjahr verursacht. 40 Prozent davon waren alkoholisiert. Die "Schwarzfahrer" finden sich in allen Altersgruppen, sind aber auch bei den unter 20-Jährigen stark vertreten. Laut Unfallstatistik 2005 war jeder vierte Fahrer, der ohne Führerschein einen Unfall mit Personenschaden verursachte, zwischen 14 und 19 Jahre alt, teilte der ÖAMTC am Dienstag in einer Ausendung mit.

Die meisten Unfälle (78) durch Lenker ohne Führerschein gab es 2005 in Niederösterreich. In Wien und Oberösterreich haben je 73 bzw. 72 Fahrer ohne Lenkberechtigung ein Unglück verursacht. In Burgenland gab es mit zehn Unfällen die wenigsten Vorfälle.

Jahrelang ohne Führerschein unterwegs

Einige der "Schwarzfahrer" haben den Führerschein nie gemacht, berichtete Verkehrspsychologin Dora Donosa. Manche Lenker sind jahrelang ohne Führerschein unterwegs. Je länger sie unentdeckt bleiben, desto sicherer fühlen sie sich und das Risiko einer Kontrolle wird zunehmend unterschätzt, erklärte die Psychologin. Ein häufiges Motiv für das Fahren ohne Führerschein ist auch der Verlust der Lenkberechtigung zum Beispiel durch Alkohol am Steuer.

Dramatisch sei, dass in der Altersgruppe der Jugendlichen der Anteil an Alkolenkern bei mehr als 30 Prozent liegt, sagt Donosa. Gerade Alkohol senke die Hemmschwelle und führe zu leichtsinnigen und unüberlegten Unternehmungen. Manche können es kaum erwarten, endlich Auto zu fahren und riskieren eine abenteuerliche Spritztour. "Vor allem in der Gruppe kommen manche Jugendliche auf 'blöde' Ideen", erklärt die Psychologin.

Gestrafen, zeitliche Sperre

Besser ist es, gemeinsam mit den Eltern auf einen Verkehrsübungsplatz fahren, rät die Psychologin. Außerdem ist es nicht ratsam, lange bevor die Prüfung gemacht wird, ein Auto zu kaufen oder zu schenken. Die Verlockung ist für einige Jugendliche einfach zu groß, meinte Donosa.

Wer übrigens vor der Ausbildung ohne Lenkberechtigung erwischt wird, muss mit Geldstrafen und einer zeitlichen Sperre des Führerscheinkurses sowie der Prüfung rechnen. Der Strafrahmen dabei reicht von 363 bis 2.180 Euro. Wiederholungstätern blüht ab dem zweiten Mal sogar eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen. (APA)