Fußball
Rapid darf Plassnegger und Thonhofer vorerst nicht einsetzen
Austria Lustenau darf Osoinik nach Entscheidung des Bundesliga-Protestkomitees vorerst nicht einsetzen
Wien - Das Protestkomitee der Österreichischen
Fußball-Bundesliga hat am Montag entschieden, dass die
Vertragsaustritte von Patrick Osoinik, Christian Thonhofer (beide
Admira Mödling) und Gernot Plassnegger (GAK) nicht berechtigt waren.
Alle drei Spieler dürfen von ihren neuen Vereinen vorerst nicht
eingesetzt werden. Rapid wird beim Bundesligaauftakt am Mittwoch in
Mattersburg damit auf Thonhofer und Plassnegger verzichten müssen. Für Osoinik (Austria Lustenau) und Thonhofer ist eine
Ausbildungsentschädigung an Admira Mödling zu entrichten, bei
Plassnegger müssen sich die Vereine über die Ablöseformalitäten einig
werden. Der Vertragsaustritt von Rolf Landerl bei Admira Mödling war
hingegen berechtigt. Landerl ist somit für seinen neuen Klub GAK
einsatzberechtigt. Die Rechtsmittel der Bundesliga sind mit diesen
Entscheidungen damit ausgeschöpft.(APA)