Wien - Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat am Montag entschieden, dass die Vertragsaustritte von Patrick Osoinik, Christian Thonhofer (beide Admira Mödling) und Gernot Plassnegger (GAK) nicht berechtigt waren. Alle drei Spieler dürfen von ihren neuen Vereinen vorerst nicht eingesetzt werden. Rapid wird beim Bundesligaauftakt am Mittwoch in Mattersburg damit auf Thonhofer und Plassnegger verzichten müssen. Für Osoinik (Austria Lustenau) und Thonhofer ist eine Ausbildungsentschädigung an Admira Mödling zu entrichten, bei Plassnegger müssen sich die Vereine über die Ablöseformalitäten einig werden. Der Vertragsaustritt von Rolf Landerl bei Admira Mödling war hingegen berechtigt. Landerl ist somit für seinen neuen Klub GAK einsatzberechtigt. Die Rechtsmittel der Bundesliga sind mit diesen Entscheidungen damit ausgeschöpft.(APA)