Österreich
Justizministerium ortet Gesetzeslücke bei Sexualstraftätern
Forderung nach Ausbau der Dokumentations- und Koordinationsstelle
Wien - Auch das Justizministerium spricht von einer
Gesetzeslücke, nachdem ein Medienbericht über einen rückfälligen -
und trotz Warnung aus der Haft entlassenen - Triebtäter am Donnerstag
für Aufregung sorgte. Zwar könne man in Österreich mit der
Dokumentations- und Koordinationsstelle für Sexualstraftäter ein
"Vorzeigemodell" zur Prävention von Triebtätern vorweisen, die
Kapazitäten würden aber nicht ausreichen, um auch vor 2001
verurteilte Triebtäter angemessen zu begutachten, heißt es dazu aus
dem Ministerium. Über bedingte Entlassungen würden in Österreich ausschließlich
Richter entscheiden, so der Pressesprecher von Justizministerin Karin
Gastinger (B), Christoph Pöchinger, gegenüber der APA. Zwar biete die
in Wien-Floridsdorf ansässige und 2001 geschaffene
Koordinationsstelle die "bestmögliche Grundlage" für diese
richterlichen Entscheidungen, aber aus Kapazitätsgründen könnten nur
jene Triebtäter "bestmöglich" beurteilt werden, die seit 2001
verurteilt wurden. Um ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern, sei es
in der nächsten Legislaturperiode notwendig, die Koordinationsstelle
auszubauen, so Pöchinger. (APA)