Wien – Der Nationalrat dürfte am Freitag vorgezogene Neuwahlen beschließen. Näheres soll bei der Sitzung der Parlaments-Präsidiale am Mittwochabend (19.00 Uhr) geklärt werden. Der Antrag auf "Vorzeitige Beendigung der 22. Gesetzgebungsperiode", wie der Neuwahlantrag formal richtig heißt, dürfte im Anschluss eingebracht, dem Verfassungsausschuss zugewiesen und am Freitag endgültig verabschiedet werden.

Beim Verfassungsausschuss am Mittwoch war die vorgezogene Neuwahl noch kein Thema. Theoretisch könnte auf die Behandlung des Neuwahlantrags im Verfassungsausschuss überhaupt verzichtet werden, wofür ein so genannter "Fristsetzungsantrag" nötig wäre.

Rein formal wird im Nationalrat übrigens nur die vorzeitige Auflösung beschlossen, nicht jedoch der Wahltermin. Dieser (im Gespräch sind der 1. und der 8. Oktober) wird nach Veröffentlichung des Neuwahlantrags im Bundesgesetzblatt von der Regierung (Ministerrat) im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats festgelegt. (APA)

Eine politische Einigung auf den Wahltermin dürfte es aber schon vorher geben, weil die Regierung einen einvernehmlichen Neuwahlantrag mit SPÖ und Grünen anstrebt, die Opposition ohne Vereinbarung eines konkreten Wahltermins aber nicht zustimmen dürfte. Nationalratssitzungen (etwa die im Sommer üblichen Sondersitzungen) sind übrigens auch nach Verabschiedung des Neuwahlantrags noch möglich.