Wien - Die Regierung hat am Montagabend einen überarbeiteten Entwurf für die so genante "Öffnungsklausel" im neuen Volksgruppengesetz vorgelegt. Kernpunkt: Die Entscheidung, ob ab 2010 zusätzliche zweisprachige Ortstafeln errichtet werden, läge dem Entwurf zufolge de facto allein bei der Bundesregierung. Eine Möglichkeit für die betroffene Bevölkerung, die Ortstafeln zu erzwingen, ist nicht vorgesehen - ebenso wenig ein Veto von Land oder Gemeinde gegen die Errichtung der Schilder.

Hintergrund: Bis Ende 2009 sollen den Regierungs-Plänen zufolge in 141 Kärntner Ortschaften zweisprachige Ortstafeln stehen (77 existieren bereits, 64 müssten noch errichtet werden). Danach soll die "Öffnungsklausel" die Errichtung zusätzlicher deutsch-slowenischer Schilder ermöglichen. Grundvoraussetzung: Zehn Prozent der im Ort lebenden Bevölkerung müssen laut Volkszählung slowenisch sprechen, außerdem müssen zehn Prozent der Bevölkerung die zweisprachige Ortstafel in einer Petition an die Bundesregierung beantragen.

Im ursprünglichen Entwurf war folgendes vorgesehen: Befürworten sowohl die Landesregierung als auch die betreffende Gemeinde die Aufstellung der zweisprachigen Ortstafel, so muss die Bundesregierung der Petition automatisch Folge leisten und die Ortstafel errichten lassen. Sind Land oder Gemeinde dagegen, dann kann die Regierung die Ortstafel errichten - sie muss aber nicht. Dieses Vetorecht hatte vor allem das BZÖ gefordert, die Slowenen-Vertreter sprachen sich vehement dagegen aus und pochten auf einen kompletten "Automatismus" bei der Umsetzung der Ortstafel-Petition.

Der nunmehrige Entwurf lässt der Regierung nun völlige Handlungsfreiheit - ein Automatismus ist überhaupt nicht mehr vorgesehen. Stattdessen soll im Streitfall ein so genannter "Konsensausschuss" eingesetzt werden. Dieser Ausschuss muss binnen sechs Monaten einen Bericht vorlegen - unter Einbindung von Volksgruppenvertretern, Land, Gemeinde und Petitions-Initiatoren. An diesen Bericht des "Konsensausschusses" wäre die Regierung freilich nicht gebunden - die Debatte soll vielmehr der "Schaffung eines Klimas des gegenseitigen Vertrauens" dienen.

Im Klartext heißt das: Wird der Entwurf umgesetzt, dann können Land und Gemeinden die Aufstellung weiterer zweisprachiger Ortstafeln ab 2010 zwar nicht verhindern (sondern nur um sechs Monate verzögern), die betroffene Bevölkerung kann die Aufstellung aber auch nicht erzwingen. Vielmehr läge die Entscheidung bei der Bundesregierung - und im Ministerrat würde (wegen der dort erforderlichen Einstimmigkeit) das Veto eines einzigen Ministers genügen, um die betreffende Ortstafel-Petition zu Fall zu bringen. (APA)