Bild nicht mehr verfügbar.

In der Sozialversicherung sind geringfügig Beschäftigte derzeit nur unfallversichert. Wer will, kann sich freiwillig in der Pensions- und Krankenversicherung versichern.

Foto: Getty/Gallup
Wien - Die Einbeziehung von Geringfügig Beschäftigten in den vollen Schutz der Sozialversicherung fordert die für den Bereich atypische Beschäftigung zuständige ÖGB-Expertin Elisabeth Rolzhauser. Ab einer monatlichen Bagatellgrenze von 50 Euro solle dies gelten.

"Wir wollen eine ausreichende sozialrechtliche Absicherung" der 238.586 Personen, die zuletzt geringfügig beschäftigt waren. Anders als bei der sozialrechtlichen Absicherung seien geringfügig Beschäftigte im Arbeitsrecht den übrigen unselbstständig Beschäftigten gleichgestellt. "Auch geringfügig Beschäftigte haben also einen Anspruch auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld und auf das kollektivvertraglich festgelegte Mindesteinkommen ", erklärt Rolzhauser.

In der Sozialversicherung sind geringfügig Beschäftigte derzeit aber nur unfallversichert. Wer will, kann sich freiwillig in der Pensions- und Krankenversicherung versichern. "Die Kosten dafür betragen 47,01 Euro im Monat. Nur die wenigsten geringfügig Beschäftigten wissen aber über diese Selbstversicherung Bescheid und nützen die Möglichkeit." Der ÖGB fordert deshalb den verpflichtenden Einbezug der geringfügig Beschäftigten in die Sozialversicherung. (APA)