Einbeziehung von Geringfügig Beschäftigten ab einer monatlichen Bagatellgrenze von 50 Euro fordert ÖGB-Expertin Rolzhauser
Redaktion
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Wien - Die Einbeziehung von Geringfügig Beschäftigten in den
vollen Schutz der Sozialversicherung fordert die für den Bereich
atypische Beschäftigung zuständige ÖGB-Expertin Elisabeth Rolzhauser.
Ab einer monatlichen Bagatellgrenze von 50 Euro solle dies gelten.
"Wir wollen eine ausreichende sozialrechtliche Absicherung" der
238.586 Personen, die zuletzt geringfügig beschäftigt waren. Anders
als bei der sozialrechtlichen Absicherung seien geringfügig
Beschäftigte im Arbeitsrecht den übrigen unselbstständig
Beschäftigten gleichgestellt. "Auch geringfügig Beschäftigte haben
also einen Anspruch auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld und auf das
kollektivvertraglich festgelegte Mindesteinkommen ", erklärt
Rolzhauser.
In der Sozialversicherung sind geringfügig Beschäftigte derzeit
aber nur unfallversichert. Wer will, kann sich freiwillig in der
Pensions- und Krankenversicherung versichern. "Die Kosten dafür
betragen 47,01 Euro im Monat. Nur die wenigsten geringfügig
Beschäftigten wissen aber über diese Selbstversicherung Bescheid und
nützen die Möglichkeit." Der ÖGB fordert deshalb den verpflichtenden
Einbezug der geringfügig Beschäftigten in die Sozialversicherung.
(APA)
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