Es laufe allerdings noch ein Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof, erklärte Böhms Verteidiger, der Wiener Universitätsprofessor Wolfgang Brandstetter, im Gespräch mit der APA. Dabei geht es um die Frage, ob Böhm neben seinem Bezug als Geschäftsführer einer Straßenfinanzierungsgesellschaft noch ein volles Bürgermeistergehalt zusteht. Derzeit beziehe er als Gemeindeoberhaupt nur ein vermindertes Entgelt. Außerdem wäre eine Berufung sehr zeitaufwendig gewesen, sein Mandant wolle aber für seine Aufgaben in der Gemeinde "uneingeschränkt zur Verfügung stehen", betonte der Anwalt.
Doppelt kassiert
Der Staatsanwalt hatte Böhm unter anderem vorgeworfen, neben seinem Bürgermeisterbezug zu Unrecht auch eine Zulage für seine Funktion als Geschäftsführer einer zum Großteil im Gemeindeeigentum stehenden Straßenfinanzierungsgesellschaft sowie eine Pension kassiert zu haben. Es ging dabei laut Anklage um rund 350.000 Euro. Böhm hatte sich damit gerechtfertigt, dass seine Bezüge durch Beschlüsse der zuständigen Gremien der Gemeinde zu Stande gekommen bzw. durch Gutachten abgesichert seien.