Linz - Das Urteil gegen den Bürgermeister von Pasching (Bezirk Linz-Land), Fritz Böhm (S), ist rechtskräftig. Das berichtete der Linzer Richter Erich Jahn am Montag der APA. Böhm war Ende Mai wegen Amtsmissbrauchs, schweren Betrugs und Untreue zu einer unbedingten Geldstrafe von 41.400 Euro und einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Sowohl Böhm als auch der Staatsanwalt hatten Berufung eingelegt. Nun zogen sie aber ihre Rechtsmittel zurück.

Es laufe allerdings noch ein Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof, erklärte Böhms Verteidiger, der Wiener Universitätsprofessor Wolfgang Brandstetter, im Gespräch mit der APA. Dabei geht es um die Frage, ob Böhm neben seinem Bezug als Geschäftsführer einer Straßenfinanzierungsgesellschaft noch ein volles Bürgermeistergehalt zusteht. Derzeit beziehe er als Gemeindeoberhaupt nur ein vermindertes Entgelt. Außerdem wäre eine Berufung sehr zeitaufwendig gewesen, sein Mandant wolle aber für seine Aufgaben in der Gemeinde "uneingeschränkt zur Verfügung stehen", betonte der Anwalt.

Doppelt kassiert

Der Staatsanwalt hatte Böhm unter anderem vorgeworfen, neben seinem Bürgermeisterbezug zu Unrecht auch eine Zulage für seine Funktion als Geschäftsführer einer zum Großteil im Gemeindeeigentum stehenden Straßenfinanzierungsgesellschaft sowie eine Pension kassiert zu haben. Es ging dabei laut Anklage um rund 350.000 Euro. Böhm hatte sich damit gerechtfertigt, dass seine Bezüge durch Beschlüsse der zuständigen Gremien der Gemeinde zu Stande gekommen bzw. durch Gutachten abgesichert seien.

In einem Schöffenprozess im Landesgericht Linz war Böhm im Sinne von Teilen der Anklage schuldig gesprochen worden. Freigesprochen wurde er vom Vorwurf des Amtsmissbrauches in der Zeit zwischen 1996 bis 2004 - in dieser Zeit hatte er ebenfalls neben dem vollen Bürgermeisterbezug auch noch das Gehalt des Geschäftsführers der Straßenfinanzierungsgesellschaft kassiert. Der Verlust des Bürgermeisteramtes, der mit einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr verbunden ist, wurde ebenfalls bedingt nachgesehen. (APA)