München - Die Justiz hat den Abschuss des Braunbären "Bruno" ad acta gelegt. Es werde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen", teilte die Münchner Staatsanwaltschaft am Freitag mit.

Nach dem Tod des Bären waren rund 50 Strafanzeigen gegen den bayerischen Umweltminister Werner Schnappauf, die Jäger und andere Verantwortliche gestellt worden. Auch die bayerische SPD hatte Schnappauf angezeigt.

Keine Straftaten

Die Staatsanwaltschaft erklärte aber, die Begründung für die Abschussgenehmigung sei nachvollziehbar. Straftaten nach dem Naturschutz- und Tierschutzrecht lägen daher nicht vor.

"Ein vorsätzlicher oder sorgfaltswidriger Verstoß gegen Strafnormen scheidet daher aus. Dies betrifft auch die Personen, die für den Erlass dieser Verfügung verantwortlich waren", erklärte Oberstaatsanwalt Rüdiger Hödl. Der Abschuss verstoße auch nicht gegen das Jagdrecht, "da der Braunbär nicht zu den Tierarten zählt, die durch das Jagdrecht geschützt sind". (APA/AP)