Wien - Die Verfahrensdauer beim Verwaltungsgerichtshof hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Wer einen Bescheid der Verwalt ungsbehörden beim Höchstgericht bekämpft, muss mittlerweile fast zwei Jahre auf ein Urteil warten - konkret waren es im Vorjahr 21 Monate. In seinem Tätigkeitsbericht für 2005 fordert VwGH-Präsident Clemens Jabloner einmal mehr die Entlastung seines Hauses durch Landesverwaltungsgerichte.

"Die lange Verfahrensdauer ist aber nicht durch die Richter des VwGH verschuldet, sondern hat ihren Grund in der strukturellen und notorischen Überlastung des VwGH", heißt es im Tätigkeitsbericht. Die "volle Funktionsfähigkeit des Verwaltungsgerichtshofes"könne nur durch die Einführung von "Verwaltungsgerichten erster Instanz"in den Bundesländern wiederhergestellt werden. Der VwGH in Wien wäre damit nur noch als "Revisionsgericht mit umfassender Ablehnungskompetenz"tätig.

Der VwGH warnt davor, dass es bei dieser ausgesprochen langen Verfahrensdauer zu Problemen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention kommen kann, deren Artikel 6 das "Recht auf ein faires Verfahren"garantiert. (red/DER STANDARD, Printausgabe, 7.7.2006)