Wien - Arbeiterkammer-Präsident Herbert Tumpel hat am Freitag in Abrede gestellt, Ex-Bawag-Generaldirektor Herbert Elsner habe - wie von "Format" berichtet - ein "uneingeschränktes Weisungsrecht" gehabt. Aus den im Magazin zitierten Vertragspassagen gehe nämlich das Gegenteil hervor: Vorstandsmitglieder hätten Aufträge des Generaldirektors lediglich auszuführen gehabt, soweit er sie im Rahmen seiner Geschäftsführungsagenden erteilen kann, also im Rahmen der internen Kompetenzverteilung, so ein Sprecher Tumpels.

Darüber hinaus seien Vorstände nach dem Aktienrecht weisungsfrei - von einem "uneingeschränkten Weisungsrecht" könne daher weder auf Grund der Vorstandsverträge noch auf Grund des Gesetzes gesprochen werden. Elsner habe in seinem Vertrag auch kein Weisungsrecht bekommen, erklärte Tumpel-Sprecher Wolfgang Mitterlehner am Freitag in einer Aussendung.

"Format" hat in der aktuellen Ausgabe berichtet, die Sondervollmachten seien Elsner anlässlich seines Amtsantritts als Bawag-Generaldirektor im Jahr 1995 vom damaligen Aufsichtsratschef Tumpel erteilt worden. Tumpel war bis 1997 Aufsichtsratschef der Bawag und schied dann aus dem Gremium aus. (APA)