Kleinanleger fordern Schadenersatz
Mehrere Kleinanleger werfen dem Autobauer vor, den Rückzug von Schrempp von der Konzernspitze am 28. Juli 2005 zu spät bekannt gegeben zu haben und fordern mehrere Tausend Euro Schadenersatz. Das Oberlandesgericht müsse nun entscheiden, ob die entsprechende Mitteilung rechtzeitig veröffentlicht wurde, erklärte der Sprecher des Landgerichts. Über die eventuelle Höhe des Schadensersatzanspruchs müsse dann wieder das Landgericht entscheiden, sagte der Sprecher.
Das Unternehmen hatte die Vorwürfe energisch zurückgewiesen und erklärt, es sei nicht gegen Insiderregeln verstoßen worden. Rechtsanwalt Klaus Rotter, der einige Anleger vertritt, hatte in der mündlichen Verhandlung erklärt, der Wechsel an der Konzernspitze habe schon Wochen vorher festgestanden. Sein Mandant habe kurze Zeit vor der Pflichtmitteilung seines Unternehmens seine Aktien verkauft. Nach der Rückzugsankündigung von Schrempp war der Kurs der Aktie um fast zehn Prozent in die Höhe geschnellt.