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Stuttgart - DaimlerChrysler-Aktionäre brauchen in dem Rechtsstreit um die unerwartete Rücktrittsankündigung von Ex-Vorstandschef-Chef Jürgen Schrempp im vergangenen Sommer einen langen Atem. Das Landgericht Stuttgart habe wegen gleichartiger Schadensersatzklagen ein entsprechendes Musterverfahren beim Oberlandesgericht beantragt, sagte Gerichtssprecher Till Jakob am Donnerstag. Beim Landgericht seien insgesamt zwölf Klagen anhängig.

Kleinanleger fordern Schadenersatz

Mehrere Kleinanleger werfen dem Autobauer vor, den Rückzug von Schrempp von der Konzernspitze am 28. Juli 2005 zu spät bekannt gegeben zu haben und fordern mehrere Tausend Euro Schadenersatz. Das Oberlandesgericht müsse nun entscheiden, ob die entsprechende Mitteilung rechtzeitig veröffentlicht wurde, erklärte der Sprecher des Landgerichts. Über die eventuelle Höhe des Schadensersatzanspruchs müsse dann wieder das Landgericht entscheiden, sagte der Sprecher.

Das Unternehmen hatte die Vorwürfe energisch zurückgewiesen und erklärt, es sei nicht gegen Insiderregeln verstoßen worden. Rechtsanwalt Klaus Rotter, der einige Anleger vertritt, hatte in der mündlichen Verhandlung erklärt, der Wechsel an der Konzernspitze habe schon Wochen vorher festgestanden. Sein Mandant habe kurze Zeit vor der Pflichtmitteilung seines Unternehmens seine Aktien verkauft. Nach der Rückzugsankündigung von Schrempp war der Kurs der Aktie um fast zehn Prozent in die Höhe geschnellt.

Ziel eines Musterverfahrens ist eine unkompliziertere Erledigung von Rechtsstreitigkeiten im Kapitalmarktbereich, weil in einem solchen Prozess eine einzige Musterklage stellvertretend für sämtliche Verfahren abgewickelt werden kann. (APA/AP)