Wien - Als ein weiteres "blau-schwarzes Zuckerl" für Hausherren bezeichnete SPÖ-Bundesgeschäftsführerin, Wohnbausprecherin Doris Bures die Abschaffung des Paragraphen 44 im Mietrecht, der sicherstellte, dass man in Altbauwohnungen (errichtet vor dem 1.7.1953) die Höhe der Mieten überprüfen lassen konnte. Betroffen seien MieterInnen, die ihr Mietverhältnis vor dem 1.3.1994 eingegangen sind und die nun ab dem 1.7.2000 die Zulässigkeit der Mietzinshöhe nicht mehr überprüfen lassen können. Bures empfiehlt daher allen betroffenen MieterInnen, noch vor diesem Datum einen Antrag zur Überprüfung zu stellen. Klientelpolitik Zum Hintergrund erklärte Bures, dass bis zur Mietrechtsnovelle vom 1.3.94 die Höhe der Mieten zu jeder Zeit auf drei Jahre rückwirkend überprüft werden konnten. Ab diesem Datum kann die Höhe von Mieten nur mehr in den ersten drei Jahren nach Abschluss des Mietvertrags einer Überprüfung unterzogen werden. Eine Ausnahme gilt derzeit noch für Mietverträge in Altbauwohnungen, die vor dem 1.3.94 abgeschlossen wurden, hier kann der Zins bislang weiterhin auch nach Ablauf der Dreijahresfrist geprüft werden. "Diese Ausnahme wird nun mit der Abschaffung des Paragraphen 44 aufgehoben. Die blau-schwarze Regierung setzt damit konsequent ihre Klientelpolitik fort und mindert die Rechte der MieterInnen um einen weiteren Schritt", kritisierte Bures abschließend. (red)