Bauchstich
Worauf er hinaus will: Der Bauchstich, den er seinem Namensvetter Helmut an jenem Dezemberabend vor dem „Gösser-Stüberl“ versetzt hat, sei nicht (wie angeklagt) als Mordversuch gedacht gewesen. „I wollt eam nur wehtun, dass er sich’s merkt.“ Was sollte sich Helmut merken? – Dass er nicht mit seiner Ex- und Hellis gegenwärtiger Freundin Lisl auf einen „Kaffee“ (Bier, Wein, Schnaps, Baucherl) zu gehen hat. Gemerkt hat sich Helmut freilich überhaupt nichts. Er hatte damals 2,8 Promille Alkohol im Blut, sagt der Zeuge. Der erlittene Durchstich des Dünndarms sei im Suff untergangen. Als er aufwachte, lag er im Spital. Nach sieben Tagen wurde er entlassen. „Liegen können S’ daheim auch“, soll der Arzt zu ihm gesagt haben.
Helmut musste büßen
„Warum hat er Sie gestochen?“ fragt die Richterin. „Aus Schwachsinn“, erwidert der Zeuge. Nicht aus Eifersucht? „Wollen S’ nicht die Lisl zurück haben?“, fragt die Richterin. „Nein danke“, erwidert der Zeuge. Helli bedauert die Gewaltaktion. Freundin Lisl hatte ihm einen Stoß versetzt, er sei ins Gebüsch gefallen, das habe ihn zornig gemacht. „Aber i schlag prinzipiell ka Frau“, sagt er. So hatte eben Helmut büßen müssen.
Als Tatwaffe diente ein kleiner Dolch. „Den hab i immer eing’steckt“, sagt Helli. „I hab damit Wurst g’schnitten, im Prater was g’schnitzt oder a Kabel abg’schält“, erzählt er. – „Ist so ein Dolch wirklich ein adäquates Mittel?“ bohrt die Richterin. „In unseren Kreisen schon“, antwortet der Angeklagte.