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Foto: APA/EPA/NTI/Stephen Pond
Wien - "Zurück an den Start!". So lautete vergangene Woche die Forderung des konsortium.Netz.kultur, dem bundesweiten Zusammenschluss von Netzkultur-Plattformen, in Bezug auf das 2006 gestartete neue Wiener Netzkulturförderungsmodell. Insbesondere das "MANA Community Game" , das die Hälfte der Fördersumme - also 250.000 Euro - regelnde, softwaregestützte Auswahlverfahren wurde seit seiner Planung im Frühjahr 2005 wiederholt von verschiedenen Interessensvertretern und Netzkulturschaffenden als unzureichend und ungerecht kritisiert. Im Mai wurden nun dort zum ersten Mal die zukünftigen Fördernehmer ermittelt.

Das konsortium.Netz.kultur rief in seiner Aussendung dazu auf, "das gegenwärtige Fördermodell mit sofortiger Wirkung auszusetzen". "Was wir beobachten mussten ist die Zerschlagung wichtiger Strukturen wie die ehemalige netbase und eine völlige Schwächung eines ganzen Sektors", schlägt Sarah Schönauer von der Salzburger Neztinitiative subnet Alarm.

"Krasser Widerspruch zu Grundrechten"

Den jüngsten Forderungen ging eine Mitteilung der IG Kultur Österreich voraus. Diese hatte eine Untersuchung zu den Rechtsgrundlagen dieser Subventionsvergabe in Auftrag gegeben: Das von "Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny als besonders zukunftsträchtig angesehene Fördersystem" stehe in "krassem Widerspruch zu den Grundrechten und kann Haftungsfolgen für die Stadt nach sich ziehen", stellte die Interessensgemeinschaft freier und autonomer Kulturarbeit fest.

Die vier Einwände, die die IG Kultur in die Diskussion um MANA für rechtlich relevant ansieht, lauten: Das Auswahlverfahren ist an keine nachvollziehbaren inhaltlichen Kriterien geknüpft, fördert die Bildung von Wahlkartellen, trifft weder eine ausreichende Unterscheidung zwischen Personen- und Projektförderung sowie zwischen Netzkultur und Netzkunst. Das Modell bewirke folglich "auf mehreren Ebenen offenkundig willkürliche Entscheidungen" und stehe "im Widerspruch zum verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitsgrundsatz". (--> komplette Argumentation)

Kulturabteilung prüft Vorwürfe gelassen

Bei der für Netzkultur zuständigen Stelle der Kulturabteilung (MA7) gab man sich auf Nachfrage von derStandard.at gelassen. Eine Stellungsnahme zu den Vorwürfen sei in Arbeit, derzeit sei der Hausjurist noch mit der Prüfung der rechtlichen Expertise befasst, so die zuständige Referentin Sylvia Faßl-Vogler.

Faßl-Vogler weist daraufhin, dass es sich beim MANA Community-Game nicht um ein von der Stadt beauftragtes Verfahren handelt, sondern um ein Modell, das Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny "gefalle" und "zulasse". Für die Kriterien sei die offene Netz-Community "netznetz.net", die das Vergabemodell entwickelt und durchgeführt hat, zuständig. Im Anschluss an das Community-Game müsse - wie bisher auch - ein Förderungsantrag bei der MA7 formal gestellt und bewilligt werden.

Die vom Rechtsanwaltsbüro Schmidt, Kornfeld, Wukoschitz und Windhager verfasste Untersuchung beziehe sich weiters auf die rechtlichen Grundlagen eines Kunstförderungsgesetzes, dass es für Wien nicht gibt, so Faßl-Vogler weiter. Auch ein direkten Leistungsanspruch der Förderungswerber gegenüber dem Förderungsgeber, also der Stadt Wien, sei nicht gegeben. Denn auf jeglichem Formular für Förderansuchen der MA7 ist vermerkt, stellt sie fest, dass es keinen Rechtsanspruch auf Förderung gibt.

Im derStandard.at vorliegenden Schreiben des Rechtsanwaltsbüros heißt es weiter, die Stadt verletze aufgrund der Auslagerung der Entscheidung ihre Begründungspflicht gegenüber den Förderungsnehmern. Den daraus abgeleiteten Vorwurf der Willkür, läßt Faßl-Vogler nicht gelten. In der Praxis würde zwar die Entscheidung über Förderung- oder Nicht-Förderung begründet, eine Pflicht dazu gäbe es allerdings nicht.

Die IG Kultur nimmt den Kulturstadtrat hingegen auch in die politische Pflicht: Als "Vertreter öffentlicher Interessen" solle er "seine Arbeit erledigen, statt die Verteilungskämpfe um knappe Ressourcen in die Communities auszulagern". (Anne Katrin Feßler)