Am 1. Juli tritt das Anti-Stalking-Gesetz in Kraft. Die österreichischen Gewaltschutzzentren werten das neue Bundesgesetz als Erfolg, da es die Position der Gewaltopfer stärkt. "Das neue Bundesgesetz erlaubt beharrliche Verfolgung strafrechtlich zu ahnden, sorgt für den zivilrechtlichen Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre", heißt es in einer Aussendung vom Freitag. Aus gegebenem Anlass haben die Beratungseinrichtungen eine Reihe von Sicherheitstipps für Betroffene zusammengestellt:
  • Machen Sie dem Täter nur einmal und unmissverständlich klar, dass Sie keinen weiteren Kontakt mehr zu ihm wollen. Ignorieren sie die Person dann konsequent!
  • Dokumentieren Sie jede Kontaktaufnahme und sichern Sie Beweise (Briefe, SMS, etc.) Diese sind wichtig bei rechtlichen Schritten.
  • Informieren Sie Ihr privates und berufliches Umfeld, dass Sie "gestalkt" werden. Das stärkt Sie und schwächt den Täter.
  • Nehmen Sie keine Pakete oder Geschenke des Täters oder mit unbekanntem Absender entgegen.
  • Werden Sie mit dem Auto verfolgt, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle.
  • In konkreten Bedrohungssituationen wählen Sie unbedingt den Polizeinotruf 133 oder 112 (Euronotruf).
  • Bei Telefonterror informieren Sie sich über die technischen Schutzmöglichkeiten Ihres Telefonbetreibers.
  • Nützen Sie die Möglichkeit einer Beratung bei spezialisierten Einrichtungen, z.B. beim Gewaltschutzzentrum. Hier werden Sie über rechtliche Schritte wie Strafanzeige, Einstweilige Verfügung und Unterlassungsklage informiert und dabei unterstützt. (red)