Schweine müsste man sein, denkt sich wohl manch einer, der den Mythos vom "Spielzeug für Schweine" hört, der sich vor allem in den britischen Medien hartnäckig hält. Dort ist nämlich von verpflichtendem "Spielzeug" für Schweine die Rede, was immer man sich darunter vorstellen möchte. Von fußballspielenden Ferkeln bis zu Schach spielenden Säuen setzen die Medien der Fantasie keine Grenzen.

Begibt man sich auf die Suche nach der tatsächlichen Regelung, findet man allerdings keinen Passus, der Anlass zur Vermutung gäbe, dass die Bauerskinder ihr Spielzeug künftig mit blassrosa Stallbewohnern teilen müssten. In Artikel 1, Absatz 5 der Richtlinie über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen ist folgende Formulierung zu finden: "Unbeschadet der im Anhang enthaltenen Auflagen müssen die Sauen und Jungsauen ständig Zugang zu 'Beschäftigungsmaterial' haben, das zumindest den in diesem Anhang festgelegten einschlägigen Anforderungen genügt."

Schweine, die zu den "Erkundungstieren" gehören, brauchen nach wissenschaftlicher erkenntnis eine Art "Ersatzbeschäftigung" für das fehlende Wühlen und Kauen, das in der freien Natur typisch für diese Tiere ist. Das "Beschäftigungmaterial" wie es die Richtlinie meint, bestünde also aus Stroh, Heu, Holz oder Torf in der Box. Dafür sorgt ein gewissenhafter Betrieb aber ohnehin auch bisher schon. (mhe)