Die Unwetter der vergangenen Tage haben Schäden hinterlassen. "Beschädigungen durch Stürme ab zirka 60 Stundenkilometer sind Naturkatastrophen, die eine Kaskoversicherung zu decken hat", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. Auch Wasser- oder Hagelschäden werden grundsätzlich von einer Kaskoversicherung ersetzt. Doch nicht jede Versicherung zahlt alles", warnt die ÖAMTC-Juristin. "Außerdem sind - je nach Versicherungsbedingungen - Selbstbehalte möglich."

Im Rahmen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind die Reparatur- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte oder dem Schrottplatz gedeckt. Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert des Fahrzeuges ersetzt, bei dem aber noch der Verkaufserlös des Wracks abgezogen wird.

Leistung verweigern

Setzt man sich oder sein Fahrzeug bewusst der Gefahr aus, etwa indem man in ein Gebiet einfährt, das überflutet ist, so kann die Kaskoversicherung dieses Verhalten als grob fahrlässiges Herbeiführen eines Versicherungsfalles ansehen und ihre Leistung verweigern. "Anders ist es, wenn jemand vom Unwetter überrascht wird oder sein Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen nicht aus der Gefahrenzone entfernen kann", erklärt Hirtler.

Sofern ein Autobesitzer nicht nachweisen kann, dass ein anderer für den Schaden am Fahrzeug verantwortlich ist, geht er ohne Kaskoversicherung leer aus. "Bei Sturmschäden können Haus- oder Grundstücksbesitzer zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ihre Bäume und deren Äste nicht regelmäßig überprüfen oder nicht rechtzeitig geschnitten haben", sagt ÖAMTC-Juristin Hirtler. Für Schäden durch Bäume am Straßenrand haftet der Straßenhalter, in der Regel also Bund oder Gemeinde. Allerdings nur dann, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. "Zum Beispiel, wenn ein bekannt morscher Baum vor Unwetterwarnung nicht entfernt worden ist." Fallen Dachziegel oder Mauerteile auf ein geparktes Auto, kann unter Umständen der Hausbesitzer zur Kasse gebeten werden, wenn er das Dach nicht regelmäßig kontrolliert. Ebenso sind Baufirmen, die ihre Gerüste nicht richtig absichern oder Werbeunternehmen, deren mangelhaft montierte Plakatwände umfallen, mögliche Zahler einer Fahrzeugreparatur.

Tipps der Club-Expertin

- Nach einem Wasserschaden das Fahrzeug niemals selber starten. Wurde das Fahrzeug gestartet und dadurch der Motor zerstört, kann die Versicherung ihre Leistung verweigern", sagt die ÖAMTC-Juristin.

- Bei einem Wasserschaden unbedingt Profis mit Abschleppung und Reparatur betrauen. Wenn durch den Regen Sand und Wasser in das Fahrzeuginnere geraten sind, kann das die Bremsen beschädigen, was sich oft erst Monate nach dem Unglück herausstellt. Daher die Bremsen auf jeden Fall überprüfen lassen.

- Schaden sofort der Versicherung melden und Beweise durch Fotos oder Zeugen sichern, falls man meint, dass jemand anderer den Schaden zu verantworten hat.

- Da sich viele Versicherungen bei Unwetterschäden "zugeknöpft" zeigen, empfiehlt es sich jedenfalls, bereits vor der Geltendmachung von Ersatzansprüchen Kontakt mit den Juristen des Clubs aufzunehmen, die auch bei der Schadensabwicklung behilflich sind. Bei der Durchsetzung solcher Ansprüche hilft eine Rechtsschutzversicherung. Mitglieder des ÖAMTC haben unabhängig davon auch Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und -hilfe. (APA)