Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Karl Korinek, will keine Stellungnahme zur Ortstafel-Einigung abgeben, solange die Verhandlungen im Nationalrat nicht abgeschlossen sind. "Grundsätzlich" ist er der Meinung, dass bei solchen staatspolitischen Fragen "eine politische Lösung in breitem Konsens angemessen" sei, erklärte sein Sprecher Christian Neuwirth am Donnerstag gegenüber der APA. "Ein breiter Konsens bedeutet üblicherweise auch ein Verfassungsgesetz", antwortete Neuwirth auf die Frage, ob Korinek damit für eine verfassungsrechtliche Verankerung der Ortstafel-Lösung plädiere. (APA)