Brüssel - Die EU-Kommission hat beschlossen, die Höchststrafen für Kartellvergehen und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu verdreifachen. Statt zehn Prozent können nun maximal 30 Prozent des Umsatzes in jedem Jahr, in dem die Gesetzte verletzt wurden, als Strafe verhängt werden.

Die Kommission kann künftig außerdem sofort bei Bekanntwerden eines Wettbewerbsverstoßes eine "Blitzstrafe"von 15 bis 25 Prozent der relevanten Jahresumsätze verhängen - unabhängig vom tatsächlichem Ausmaß der Vertragsverletzung. Damit will die Brüsseler Behörde die Unternehmen von vornherein von Kartellabsprachen abschrecken.

Zudem solle es für Wiederholungstäter höhere Strafen geben. Bisher haben die Brüsseler Wettbewerbshüter im Wiederholungsfall 50 Prozent aufgeschlagen, künftig können es bis zu 100 Prozent sein. Die neuen Straflimits müssen von den Mitgliedstaaten nicht mehr extra abgesegnet werden. (mimo, APA, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 29.6.2006)