Brüssel - Die EU-Kommission hat am heutigen Mittwoch die
Anhebung der Strafen für Kartellabsprachen und den Missbrauch einer
Markt beherrschenden Stellung beschlossen. Die Überarbeitung der
Regeln aus dem Jahr 1998 soll die "abschreckende Wirkung" der Strafen
erhöhen, teilte die Kommission mit. Bisher konnten maximal 10 Prozent
des Jahresumsatzes als Strafe verhängt werden, künftig sollen es bis
zu 30 Prozent der von einem Wettbewerbsverfahren betroffenen Umsätze
sein, multipliziert mit der Zahl der Jahre in denen die
Wettbewerbsregeln verletzt wurden.
Die Kommission kann künftig außerdem sofort bei Bekanntwerden
eines Wettbewerbsverstoßes eine "Blitzstrafe" von 15 bis 25 Prozent
der relevanten Jahresumsätze verhängen - unabhängig vom tatsächlichem
Ausmaß der Vertragsverletzung. Damit will die Brüsseler Behörde die
Unternehmen von vornherein von Kartellabsprachen abschrecken.
Höhere Strafen für Wiederholungstäter
Zudem solle es für "Wiederholungstäter" höhere Strafen geben als
beim ersten Mal. Bisher haben die Brüsseler Wettbewerbshüter im
Wiederholungsfall 50 Prozent aufgeschlagen, künftig können es bis zu
100 Prozent sein. Die neuen Regeln werden mit der Veröffentlichung im
Amtsblatt der EU innerhalb der zwei Monate in Kraft treten und müssen
Mitgliedstaaten nicht mehr extra abgesegnet werden.
Die überarbeiteten Leitlinien waren die generelle wirtschaftlichen
Bedeutung der Wettbewerbsverstöße besser widerspiegeln, ebenso wie
den Anteil jedes beteiligten Unternehmens", unterstrich
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes in einer Pressemitteilung. Die
neuen Regeln senden laut Kroes drei klare Signale: "Verletzte die
Wettbewerbsregeln nicht, wenn du es tust, höre schnell wieder damit
auf, und wenn du damit aufgehört hast, fang nicht wieder damit an." (APA)