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Plakat zur Aktion "Gleichbehandlung auf dem Abstellgleis" im Jahr 2001.
Foto: APA/PFARRHOFER Herbert
Wien - Fünf Gleichbehandlungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen wurden per 1. Juli für die nächsten fünf Jahre von Frauenstadträtin Sonja Wehsely am Dienstag bestellt. "In den vergangenen zehn Jahren haben die Gleichbehandlungsbeauftragten viel geleistet und so manchen Erfolg erzielt", unterstrich Wehsely. Dass sich die Situation von weiblichen Beschäftigten in vielen Bereichen stark verbessert habe, gehe auch auf ihr Konto zurück.

Gleichbehandlungsgesetz

Die Grundlage für die Tätigkeit der Gleichbehandlungs-Beauftragten ist das Wiener Gleichbehandlungsgesetz. Ihr Einsatzgebiet sind fünf verschiedene Wirkungsbereiche, in denen bestimmte Abteilungen zusammengefasst sind. Entscheidend für eine erfolgreiche Tätigkeit sind auch die Rahmenbedingungen: Gleichbehandlungsbeauftragte erhalten eine Dienstfreistellung, sie arbeiten unabhängig und weisungsfrei. Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung springen die Stellvertreterinnen ein.

Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten

Gleichbehandlungsbeauftragte verhandeln die Frauenförderungspläne mit den Zielzahlen für jede einzelne Dienststelle. Ihnen obliegt die Betreuung der Kontaktfrauen in den einzelnen Dienststellen. Sie sind bei Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgesetz zuständig: Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, Benachteiligungen von Frauen bei der Beförderung oder der Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen.

Von den Gleichbehandlungsbeauftragten gehen zahlreiche Impulse zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für MagistratsmitarbeiterInnen aus. Darüber hinaus veranstalten sie Schulungen zum Thema Chancengleichheit in der Verwaltungsakademie und schaffen durch kontinuierliche Informationsarbeit und Sensibilisierungsmaßnahmen ein neues "Gleichbehandlungsbewusstsein". (red)