Gleichbehandlungsgesetz
Die Grundlage für die Tätigkeit der Gleichbehandlungs-Beauftragten ist das Wiener Gleichbehandlungsgesetz. Ihr Einsatzgebiet sind fünf verschiedene Wirkungsbereiche, in denen bestimmte Abteilungen zusammengefasst sind. Entscheidend für eine erfolgreiche Tätigkeit sind auch die Rahmenbedingungen: Gleichbehandlungsbeauftragte erhalten eine Dienstfreistellung, sie arbeiten unabhängig und weisungsfrei. Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung springen die Stellvertreterinnen ein.
Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten
Gleichbehandlungsbeauftragte verhandeln die Frauenförderungspläne mit den Zielzahlen für jede einzelne Dienststelle. Ihnen obliegt die Betreuung der Kontaktfrauen in den einzelnen Dienststellen. Sie sind bei Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgesetz zuständig: Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, Benachteiligungen von Frauen bei der Beförderung oder der Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen.