Regeln
"Es gibt eine ganze Reihe von Regeln, die sich an das Ortsgebiet knüpfen", bestätigte der Verfassungsrechtler Theodor Öhlinger die gestrigen Aussagen des Verfassungsgerichtshof-Präsidenten Karl Korinek, die wichtigste sei sicher die 50-km/h-Beschränkung selbst. Eine Ortstafel gebe darin "den Namen eines Ortes an und ist jeweils am Beginn des verbauten Gebietes anzubringen". Verbaut ist ein Gebiet dann, "wenn die örtliche Zusammengehörigkeit mehrerer Bauwerke leicht erkennbar ist", heißt es in dem Gesetzestext.
Was ein Fehlen von Ortstafeln in der Praxis bedeuten würde: So gebe es in den Ortschaften plötzlich keine Schneeräumungspflicht für Hausbewohner mehr, das Verbot für Lkw, im Konvoi durch das Ortsgebiet zu fahren, wäre ebenfalls aufgehoben. Für die Anbringung von Verkehrszeichen gelten im Ortsgebiet ebenso spezielle Regeln, wie für die Errichtung von Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten auf Straßenstellen, wo "ständig betriebene Lichtzeichen zur Regelung des Verkehrs oder zur Abgabe blinkenden gelben Lichtes vorhanden sind".
Pflicht
Auch die Pflicht für Fußgänger, Straßenübergänge zu benutzen, würde in einem nicht korrekt gekennzeichneten Ortsgebiet wegfallen. Für die Gemeinde selbst würde außerdem eine wichtige Einnahmequelle wegfallen: Sämtliche eingehobene Strafgelder würden dann dem Land zustehen. Und noch ein Kuriosum würde ohne verfassungskonforme Ortstafel eintreten: Plötzlich wäre Wintersport auf den Straßen erlaubt, so Öhlinger.
Dieselbe Meinung vertritt auch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer in dieser Frage. Er verwies im Gespräch mit der APA außerdem auf die Bodenmarkierungsverordnung und die Eisenbahnkreuzungsverordnung, die beim Fehlen einer Ortstafeln nicht mehr korrekt angewandt werden könnten.
Bürgermeister droht