IT-Business
MP3.com mit Bertelsmann und Warner einig
Abkommen über Musiknutzung im Internet gegen Tantiemen
Der US-Anbieter von Musik im Internet MP3.com
hat sich im Urheberrechtsstreit mit den Musikverlagen
Medienkonzerne Bertelsmann (BMG) und Warner (WMG) außergerichtlich geeinigt. Wie die drei Unternehmen am Freitag in
einer gemeinsamen Stellungnahme erklärten, schlossen sie ein Abkommen, das zwei Online-Dienste von MP3.com zur Nutzung
der Musikkataloge von BMG und WMG gegen Tantiemenabgabe berechtigt.
Der US-Musikverlegerverband, in dem neben BMG und WMG auch die Seagram-Gruppe und der Sony-Konzern aus Japan
sowie die britische EMI organisiert sind, hatte Ende Jänner gegen MP3.com geklagt. MP3.com wurden unlauterer Wettbewerb
und die illegale Betreibung eines digitalen Musikarchivs vorgeworfen.
Auf der Site www.My.MP3.com können Internet-Surfer Kopien von eigenen CDs speichern und von jedem PC mit Webzugang auf
der Welt abhören. Die Höhe der finanziellen Einigung wurde zunächst nicht bekannt. Nach Informationen des
Online-Fachmagazins ZDNet soll sich MP3.com aber zu einer Zahlung zwischen 75 und 100 Millionen Dollar (111,8 Mill.
Euro/1,54 Mrd. S) bereit erklärt haben. Der Prozess gegen MP3.com war der weltweit erste zwischen Musikanbietern im Internet
und den großen Musikverlegern. Einigungen zwischen MP3.com und Seagram, Sony und EMI stehen noch aus. (APA)