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In der Causa Hausbrieffächer schlagen die Hauseigentümer nun zurück und klagen die Republik Österreich auf Schadenersatz: Möglich wurde dies durch das VfGH-Urteil vom 4. Mai 2006, wo die österreichischen Höchstrichter Teile des Postgesetzes außer Kraft gesetzt haben. Die Kostenübernahme der Umstellung sei nicht Sache der Hauseigentümer und somit verfassungswidrig, hieß es in dem Erkenntnis.

Der Rechtsanwalt der klagenden Hauseigentümer, die Wiener Wirtschaftskanzlei Brand Lang Rechtsanwälte GmbH, fordert nun eine Staatshaftung von der Republik. Die europäische Postrichtlinie sei durch die Republik nicht richtig umgesetzt worden und verletze europäisches Primärrecht. Dadurch werde die Republik auf Grund dieser legistischen Fehler schadenersatzpflichtig, hieß es in einer heutigen Pressemitteilung.

Zusatz zum VfGH-Urteil

Hintergrund ist der Zusatz zum VfGH-Urteil, der besagt, dass die Hausbesitzer, die bereits eine neue Briefanlage eingebaut haben, auch nach dem Urteil kein Recht auf Rückerstattung der angefallenen Kosten besitzen.

Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei erwartet, dass der VfGH die "entscheidungswesentlichen Fragen dem EuGH zur Vorabentscheidung" vorlegen wird, hieß es abschließend. (APA)