Der Rechtsanwalt der klagenden Hauseigentümer, die Wiener Wirtschaftskanzlei Brand Lang Rechtsanwälte GmbH, fordert nun eine Staatshaftung von der Republik. Die europäische Postrichtlinie sei durch die Republik nicht richtig umgesetzt worden und verletze europäisches Primärrecht. Dadurch werde die Republik auf Grund dieser legistischen Fehler schadenersatzpflichtig, hieß es in einer heutigen Pressemitteilung.
Zusatz zum VfGH-Urteil
Hintergrund ist der Zusatz zum VfGH-Urteil, der besagt, dass die Hausbesitzer, die bereits eine neue Briefanlage eingebaut haben, auch nach dem Urteil kein Recht auf Rückerstattung der angefallenen Kosten besitzen.