Eine von Haider ursprünglich geplante Volksbefragung auf Landesebene war von der Landeswahlbehörde abgelehnt worden. Die nunmehrige Befragung trägt die Bezeichnung "Ortstafel-Urabstimmung" und dauert bis Freitag, 23. Juni. Sie wird in all jenen Gemeinden durchgeführt, die vom Verordnungsentwurf des Bundeskanzlers betroffen sind. Zur Teilnahme aufgerufen sind alle wahlberechtigten Gemeindebürger. Sie erhalten am Montag die Stimmkarte mitsamt einem Rücksendekuvert und einem Brief Haiders. Die Stimmkarte muss spätestens am Freitag zurückgeschickt werden. Mit dem Vorliegen des Endergebnisses der Befragung wird für spätestens 28. Juni gerechnet.
Die 18 betroffenen Gemeinden sind Ebenthal, Feistritz im Rosental, Ferlach, Keutschach, Köttmannsdorf, Ludmannsdorf, St. Margareten im Rosental, Zell, St. Jakob im Rosental, Bleiburg, Eberndorf, Eisenkappel-Vellach, Feistritz ob Bleiburg, Gallizien, Globasnitz, Neuhaus, Sittersdorf, St. Kanzian am Klopeinersee.
Strittiger Prozentsatz
Die von Schüssel vorgelegte Variante wird von Haider abgelehnt, da sogar Ortschaften, in denen der Anteil slowenisch sprechender Bevölkerung unter zehn Prozent liege, zweisprachige topographische Aufschriften erhalten würden. Laut Haider sollte man sich hingegen generell auf einen höheren Prozentsatz einigen, der dann per Verfassungsgesetz auf Dauer verbindlich sein müsste.
In seinem Schreiben an die Bürger der betroffenen Gemeinden betont Haider, dass "wir jetzt gemeinsam einen Schlussstrich unter den 30-jährigen Ortstafel-Streit ziehen und eine endgültige, durch ein Verfassungsgesetz unangreifbare Lösung in der Kärntner Ortstafel-Frage erreichen wollen". Damit wäre "für alle Zeiten die Ortstafel-Frage vom Tisch und der soziale Friede in Kärnten wiederhergestellt".
Haider gab am Sonntag bei einer Kundgebung der Bevölkerung der 18 betroffenen Gemeinden die indirekte Empfehlung, bei der am Montag startenden Befragung für weitere Verhandlungen um weniger Ortstafeln als im Schüssel-Entwurf vorgesehen zu stimmen. "Mein Standpunkt wird sich nach der Befragung richten", sagte der BZÖ-Chef unter Hinweis auf die für einen Verordnungsbeschluss im Ministerrat erforderliche Einstimmigkeit.