Wien - Jahrelang ist darüber diskutiert und gestritten worden, heute, Samstag, tritt sie in Kraft: die neue EU-Wegekostenrichtlinie. Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka sprach von einer "ökologischen Trendumkehr".

In sensiblen Bergregionen wie der Strecke über den Brenner dürfen nach den neuen Regeln für die Einhebung der Lkw-Maut Zuschläge verrechnet und zur Querfinanzierung des Schienenausbaus verwendet werden. Allerdings erhielt Österreich nicht den Spielraum nach oben, der ursprünglich gefordert worden war. Die einheitliche EU-Mautregelung gilt vorerst für Fahrzeuge mit zwölf Tonnen, ab 2012 auch für Kleinlaster ab 3,5 Tonnen.

In Österreich werden schon seit 2004 Lkws ab 3,5 Tonnen bemautet. Zur Berechnung der Mauthöhe dürfen die Mitgliedstaaten im Normalfall nur Bau- und -erhaltungskosten für Autobahnen heranziehen. Nicht einbezogen in die Mautberechnung sind vorerst Unfall-, Stau-, Umwelt- und Gesundheitskosten. Die EU-Kommission soll bis 2008 entsprechende Modelle für die Einberechnung dieser "externen Kosten" vorlegen. (APA, DER STANDARD, Printausgabe 17./18.6.2006)