Vier-Punkte-Plan sieht vor, als gefährlich eingestufte Hunde zu fangen und zu betäuben
Redaktion
,
Paris - Frankreich hat den Kampfhunden den Kampf angesagt. Nachdem es in den vergangenen Tagen vermehrt zu Angriffen von Hunden auf Menschen gekommen war, haben Innenminister Nicolas Sarkozy und Agrarminister Dominique Bussereau einen Vier-Punkte-Plan zu Kampfhunden beschlossen.
Verstöße gegen die Halterregeln sollen dem Plan nach von der Justiz konsequenter geahndet werden. Der Plan sieht vor, Hunde, welche als gefährlich eingestuft wurden, einzufangen und mit Elektroschock-Pistolen betäuben zu lassen. Den örtlichen Behörden obliegt es zu entscheiden, ob die Hunde dann eingeschläfert werden.
80 000 Hunde als gefährlich eingestuft
Nach Angaben Sarkozys gibt es etwa 80 000 als gefährlich eingestufte Hunde in Frankreich; 9000 davon wie Pitbulls oder die so genannten Boerbulls wurden als "Kampfhunde"eingestuft. Sarkozy bezeichnete sie als "echte Waffen"und erklärte ein vollständiges Verbot für wünschenswert. Auf Gefährlichkeitsstufe zwei in der Liste stehen Rottweiler und Tosa; sie teilen sich den weniger stolzen Stockerlplatz mit dem Staffordshire Terrier und dem American Staffordshire Terrier.
Auch Mischlinge von Kampfhunderassen und friedlichen Hunden werden auf die Liste gesetzt. Am Wochenende war in Sevran bei Paris ein 17 Monate junges Mädchen nach den Bissen eines American Staffordshire gestorben. Ende Mai hatte ein Bullmastiff in Cauville-sur-Mer in der Normandie einen Achtjährigen getötet. Wenige Tage später verlor ein anderer Achtjähriger im Pariser Vorort Le Bourget durch einen Rottweiler ein Auge Eine 89-jährige Spaziergängerin im Südwesten Frankreichs wurde von einem American Staffordshire krankenhausreif gebissen. (red, DER STANDARD - Printausgabe, 17./18. Juni 2006)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.