Von England bis nach Korea und Nigeria haben sich einige deutsche Wörter eingebürgert - Deutscher Sprachrat lässt nach den schönsten suchen
Redaktion
,
Berlin - Nach dem Erfolg mit seinem internationalen
Wettbewerb zum "schönsten deutschen Wort" macht sich der Deutsche
Sprachrat jetzt auf die Suche nach den "ausgewanderten Wörtern". In
einer internationalen Ausschreibung sucht er Wörter und Ausdrücke,
die einen deutschen Ursprung haben und in anderen Sprachen Aufnahme
und vielfach auch neue Bedeutungen gefunden haben, wie das
Goethe-Institut am Mittwoch mitteilte.
So entwickeln die Schweden ein "Fingerspitzengefuehl", Russen
geraten in "Zeitnot", die Polen ziehen als Bade- oder Morgenmantel
einen "Szlafrock" an, die Amerikaner schicken ihre Kinder in einen
"Kindergarden", die Engländer kennen "glitz" für "schönen Schein",
die Koreaner leiten das deutsche Wort Arbeit für "arubaito" ab, wenn
sie von einem Studentenjob sprechen und die Nigerianer fragen sich
"Is das so?"
Jeder, der ein "ausgewandertes" Wort kennt, kann jetzt einen
persönlichen Beitrag zur Sprachenforschung und zur Dokumentation von
Sprachwandel leisten, betonte das Goethe-Institut. Dabei gehe es
nicht nur um das Wort oder den Ausdruck allein, sondern auch um eine
kurze Geschichte über die Herkunft des Wortes und seine Bedeutung in
der anderen Sprache und seine aktuelle Verwendung. Beispiele dafür
können bis zum 30. September 2006 eingesandt werden. Hauptgewinn ist
eine Kulturreise in die deutsche Hauptstadt. Die interessantesten
Wörter mit ihren Geschichten sollen im November in einem Buch
veröffentlicht werden (Max Hueber Verlag). (APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.