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Foto: Archiv
Noch steht es nur auf dem Papier. Nach Auffassung von Achim Kaspar, Präsident des Verbandes Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT) , könnte es Unternehmen jedoch passieren, dass sie für ihre Computer mit Breitbandanschluss Rundfunkgebühren bezahlen müssen. Er fordert deshalb eine klare Aussage seitens der ORF-Tochter Gebühren Info Service (GIS) und Gesetzgeber, dass auf eine auf der GIS-Website hingewiesene rechtliche Möglichkeit dezidiert verzichtet wird.

Pflicht

Die Rechtslage: Ist mit einem PC Rundfunkempfang oder mit einer TV-Karte Fernsehempfang möglich, besteht für Privathaushalte Gebührenpflicht. Für Privatnutzer allerdings nur dann, wenn der Computer das alleinige Empfangsgerät ist. Zum einen ist das jedoch so gut wie nicht überprüfbar, zum anderen ist es der GIS in den vergangenen Jahren mit diversen Aktionen gelungen, die Schwarzhörer-und -seherquote in Österreich auf vier Prozent zu drücken.

Erfahrungen

Anders die Situation bei den Unternehmen. Von rund 350.000 heimischen Firmen entrichten laut GIS-Geschäftsführer Jürgen Menedetter derzeit etwa 120.000 Radio- und Fernsehgebühren. Erfahrungsgemäß stehen in der Mehrzahl der Unternehmen Computer, die mit Breitband wie DSL oder Kabel aufs Internet zugreifen - und ergo theoretisch auch Radio und TV empfangen können.

"10er-Regel"

Bei Firmen gilt die so genannte "10er-Regel". Diese besagt, dass für jeweils zehn "Empfangsgeräte" ("auch ein Staubsauger mit Radio wäre ein Empfangsgerät", definiert Menedetter den Begriff) eine Gebühr fällig ist. "Wir werden uns sicher nicht erblöden nachzufragen, ob die Unternehmens-PC etwa mit TV-Karte ausgestattet sind", sagt der GIS-Chef zum STANDARD, "aber es gibt ein klares Gesetz", lässt er das Gebühren-Hintertürchen offen. VAT-Chef Kaspar will nun einen "Gebührengipfel" mit der GIS initiieren, bei dem die Problematik besprochen werden soll. (Karin Tzschentke,DER STANDARD Printausgabe 13.Juni 2006)