Abmachung
Das Gesetz regelt unter anderem den Aufbau des schnellen Glasfasernetzes (VDSL) der Deutschen Telekom, das für eine befristete Zeit nicht der Regulierung durch die Bundesnetzagentur unterliegen wird. Wettbewerber könnten das neue Netz dann nur mit Billigung der Telekom mitnutzen.
Der Kabinettsbeschluss sei nicht zu Gunsten eines bestimmten Unternehmens gefallen, sondern befasse sich generell mit der Regulierung neuer Märkte, sagte Glos. Letztlich liege die Frage der regulatorischen Behandlung neuer Märkte weiterhin bei der Bundesnetzagentur; die Eingriffsrechte der Europäischen Kommission blieben unberührt, betonte der Minister.
Kritik
Die Kommission, Telekom-Konkurrenten und Verbraucherschützer hatten die Kabinettsentscheidung scharf attackiert. Deutschland begebe sich auf "einen gefährlichen, wettbewerbsfeindlichen Sonderweg", hieß es aus Brüssel. Europa könne es sich nicht leisten, aus kurzfristiger politischer Opportunität neue Monopole zu fördern. Sollte der Bundestag erwartungsgemäß mit den Stimmen der Koalition das Gesetz beschließen, hatte EU-Medienkommissarin Viviane Reding ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nicht ausgeschlossen. Inzwischen soll sich der Streit zwischen Berlin und Brüssel aber entschärft haben.
Ausblick