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Vor drei Jahren wurde - am Höhepunkt der Debatte über die Pensionsreform - bekannt, dass einige Abgeordnete neben ihren Nationalrats-Einkommen bereits die Politikerpension beziehen. Unter anderem waren das die ÖVP-Abgeordneten Günther Stummvoll (im Bild) und Werner Fasslabend sowie SP-Mandatar Peter Schieder. Dies ist seither nicht mehr möglich.

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Wien - Die Pensionsprivilegien für Politiker wurden zwar 1997 abgeschafft - alleine die auslaufenden Politikerpensionen auf Bundesebene kosten den Staat aber nach wie vor Millionen Euro. Nach Angaben von Bundeskanzleramt und Parlamentsdirektion beziehen derzeit 502 Personen Leistungen nach dem alten Bezügegesetz. Kostenpunkt im Vorjahr: 26,4 Mio. Euro - also durchschnittlich 52.600 Euro pro Pensionist.

Durch Beitragszahlungen gedeckt ist nur ein äußerst kleiner Teil dieser Pensionszahlungen - konkret rund 3,1 Mio. Euro, wie aus Anfragebeantwortungen an den Grünen Sozialsprecher Karl Öllinger hervorgeht. Der staatliche Zuschuss für die auslaufenden Politikerpensionen beträgt also rund 23,3 Mio. Euro. Wie aus den Anfragebeantwortungen weiter hervorgeht, sind 187 der 502 Pensionsbezüge Hinterbliebenenpensionen.

Hintergrund

Die alte Politikerpension bescherte Ministern einen Ruhebezug von bis zu 80 Prozent des Letztgehaltes (also bis zu 12.000 Euro monatlich) - und das schon ab neun Jahren in der Regierung. Für Abgeordnete war die Maximalpension etwas niedriger, die nötige Beitragszeit etwas länger.

Diese komfortable Regelung wurde 1997 abgeschafft. Allerdings blieben all jene Politiker automatisch im "alten" Pensionssystem, die mit 31. Juli 1997 schon zehn Jahre als Abgeordnete oder vier Jahre in der Regierung waren. Andere konnten zwischen dem alten Privilegien-System und den finanziell weniger attraktiven neuen Regeln (ein Pensionskassensystem) wählen - wie der Anfragebeantwortung zu entnehmen ist haben sich 1997 zehn Regierungsmitglieder und 40 Abgeordnete für die Politikerpension "alt" entschieden.

Wer von den aktiven Politikern unter die Politikerpension "alt" fallen

Einer von den Politikern, die 1997 für das alte Politikerpensions-System "optierten", war übrigens FP-Volksanwalt Ewald Stadler. Aber auch zahlreiche andere aktive Politiker haben noch Anspruch auf die Politikerpension. Von der derzeitigen Regierung sind dies unter anderem Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und die Ministerinnen Elisabeth Gehrer, Liese Prokop und Maria Rauch-Kallat (alle V). Ebenfalls unter die Politikerpension "alt" fallen Bundespräsident Heinz Fischer, Ex-ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch (S), Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider (B) und der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz.

Dass die Politikerpension auch von noch aktiven Mandataren bezogen werden kann, sorgte vor drei Jahren für Aufregung. Damals wurde - am Höhepunkt der Debatte über die Pensionsreform - bekannt, dass einige Abgeordnete neben ihren Nationalrats-Einkommen bereits die Politikerpension beziehen. Unter anderem waren das die ÖVP-Abgeordneten Günther Stummvoll und Werner Fasslabend sowie SP-Mandatar Peter Schieder. Damals wurde beschlossen, dass in solchen Fällen nur noch jener teil der Aktivbezüge ausbezahlt wird, der die Politikerpension übersteigt. (APA)