Wien - Österreich sieht sich, wie nun bekannt wurde, mit der nächsten Sammelklage wegen "Arisierung" und "Sklavenarbeit" konfrontiert. Das berichten das "Wirtschaftsblatt" und die "Presse". Die vom US-Anwalt Melvyn Weiss eingebrachte Klagsschrift trägt den Gerichtsstempel vom 26. Mai. Eingereicht wurde die Sammelklage im Namen von vier Personen, und zwar gegen die Republik Österreich, das Dorotheum und die Postsparkasse. Konkreter Betrag werde in der Sammelklage keiner gefordert, heißt es. "Wir haben kein Vertrauen, dass die österreichische Regierung nach 55 Jahren des Hinhaltens die Opfer nun fair entschädigt, wenn sie nicht unter Druck aus dem Ausland steht", erklärte Deborah Sturman, Anwältin im Büro des US-Advokaten Melvyn Weiss, laut "Wirtschaftsblatt". In der Klagsschrift würden neben der Republik Österreich, Dorotheum und PSK auch weitere, noch ungenannte Institutionen beschuldigt, am NS-Regime mitgewirkt und sich durch "Arisierungen" sowie die von KZ-Häftlingen geleistete Sklavenarbeit bereichert zu haben. "Gänzlich inadäquat" Das Dorotheum sei - laut Klagsschrift - von den NS-Behörden benutzt worden, um den jüdischen Besitz in Österreich zu liquidieren. Nach dem Krieg sei die Rückgabe durch Österreich "gänzlich inadäquat" gewesen. Noch Ende der siebziger Jahre sollen "arisierte" Kunstwerke in Katalogen zum Verkauf angeboten worden sein. Michaela Bergen, Leiterin der Rechtsabteilung des Dorotheum, sagt dazu im "Wirtschaftsblatt": "Wir haben von der Klage gehört." Sie sei aber noch nicht zugestellt worden. PSK-Sprecher Dieter Pietschmann wird mit den Worten "Wir haben keine Klage bekommen" zitiert. Die "Presse" berichtet, Weiss habe erklärt, im Gegensatz zu der von Ed Fagan im April eingebrachten Sammelklage beziehe sich seine Klage nur auf Entschädigung für jüdische Opfer von Arisierungen und Zwangsarbeit. Summe verlange er keine bestimmte. Weiss' Argumentation: Den Betrag der Entschädigung sollen die zuständigen Richter festsetzen. Weiss sitzt in diesen Stunden auch an jenem Verhandlungstisch in Washington, an dem von der "legal working group" (Rechtssicherheitsarbeitsgruppe) zwischen Österreich und den USA an den Eckpfeilern eines bilateralen Vertrages zur Wahrung der Rechtssicherheit bei einer Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter durch Österreich verhandelt wird. Ebenfalls daran Teil nehmen unter anderen auch seine Anwalts-Kollegen Fagan, Michael Witti, Michael Hausfeld und Martin Mendelsohn.(APA)