Klagenfurt - Wegen Brandstiftung an einem Baumarkt mit einer Schadenssumme von rund zehn Millionen Euro im Mai des Vorjahres ist ein 18-jähriger Lehrling am Freitag am Landesgericht Klagenfurt zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Motiv des Burschen: Er wollte zu einem Fußballspiel, sein Vorgesetzter ließ ihn jedoch nicht gehen. Der Schöffensenat ordnete auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Es sei um den Aufstieg seines Fußballklubs in die nächst höhere Spielklasse gegangen, bestätigte der Lehrling auf Anfrage von Richter Norbert Jenny. Deshalb habe er unbedingt frei haben wollen. "Weil sie nicht gehen durften, waren sie so erbost, dass sie einen Brand gelegt haben?", fragte der Richter. Der Angeklagte nickte.

Großbrand

In der Folge war ein Großbrand ausgebrochen, der das Firmenareal des Baumarktes beinahe vollkommen zerstörte. "Das war eine der größten Feuersbrünste, die Klagenfurt oder Österreich je erlebt hat", führte der Brand-Sachverständige Ernst Berger aus. Zwei Gebäude mit rund 5.000 Quadratmetern Fläche wurden völlig vernichtet.

Mehr als 300 Feuerwehrleute waren im Einsatz, um den gefährlichen Brand unter Kontrolle zu bringen. In dem Markt waren neben großen Mengen an Lacken, Verdünnungsmitteln sowie Dünger und anderen Chemikalien auch zahlreiche Propangasflaschen gelagert, die der Reihe nach in die Luft flogen.

"Der Gesamtschaden beträgt zwischen 9,8 und 10,3 Millionen Euro", erklärte der geschäftsführende Gesellschafter des Baumarkts, Karl Egger. Ob die gesamte Summe von der Versicherung gedeckt ist, sei noch nicht klar, so der Unternehmer.

Bedingt zurechnungsfähig

"Bei dem Angeklagten liegt eine deutliche Einschränkung der Zurechnungsfähigkeit vor", erläuterte der psychiatrische Sachverständige Reinhard Haller. Der Bursche leide unter Minderwertigkeitsgefühlen und sei sehr leicht kränkbar. "Schon bei kleinsten Kränkungen reagiert er überschießend" meinte der Mediziner. Es läge auch eine Störung des Impuls-Kontrolle-Vermögens vor, die möglicherweise auf eine Hirnhautentzündung in der Kindheit des Lehrlings zurückzuführen sei.

Das Urteil lautete zweieinhalb Jahre Haft und die Einweisung eine Anstalt, in welcher der Jugendliche einer Therapie unterzogen wird. In seiner Urteilsbegründung führte der Richter die "enorme Schadenshöhe" und die "Gefährdung einer Vielzahl von Personen" als besonders erschwerend an. (APA)