Der Chiphersteller Infineon muss sich die Abspaltung der Speicherchipsparte Qimonda einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht von seinen Aktionären absegnen lassen.

Es gebe weder eine gesetzliche Grundlage noch gehe aus der bestehenden Rechtsprechung hervor, dass die Infineon-Spitze die Anteilseigner über die Ausgliederung der Tochter hätte entscheiden lassen müssen, teilte das Landgericht München am Donnerstag zur Begründung mit. Es wies daher die Klage von zwei Kleinaktionären ab, die eine Abstimmung der Anteilseigner über den Schritt juristisch durchsetzen wollten. Der Anwalt der beiden Kläger bezeichnete es als offen, ob seine Mandanten Berufung gegen den Gerichtsentscheid einlegen. Nach Auffassung des Gerichts hat der Vorstand die Eigentümer transparent über die Abtrennung der Speichersparte informiert. Infineon hatte sein schwankungsanfälliges Speicherchipgeschäft Anfang Mai in die Qimonda AG ausgegliedert, eine Abstimmung über den Schritt aber nicht auf die Tagesordnung der Hauptversammlung Mitte Februar gesetzt.

Infineon ist in Österreich in Villach und Mit Forschungs- und Entwicklungsstandorten in Graz und Linz vertreten.(APA/Reuters)