Brüssel - Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat Österreich am Donnerstag wegen der Abschiebung eines türkischen Staatsbürgers verurteilt. Die Republik habe die in der Menschenrechtskonvention vorgeschriebenen Rechte auf gerichtliche Anhörung und Verteidigung verletzt, entschied das Gericht laut einer Aussendung.

Der Beschwerdeführer Resul Kaya, ein türkischer Staatsangehöriger, wurde 1996 in Österreich wegen illegalen Aufenthalts verurteilt. Er legte vor der zuständigen Verwaltungsbehörde gegen die Entscheidung Berufung ein und verlangte eine Anhörung. Diesem Antrag wurde zwar stattgegeben, in der Zwischenzeit wurde Kaya aber bereits in die Türkei ausgewiesen. Daraufhin wurde eine Anhörung ohne den Betroffenen abgehalten, in der die Berufung abgelehnt wurde.

Nach der Entscheidung der Straßburger Richter ist das Recht des Angeklagten auf Teilnahme "ein grundlegender Bestandteil eines fairen Verfahrens". Im vorliegenden Fall habe der Verteidiger den Angeklagten gar nicht über die Anhörung informiert. Somit habe dieser auch nicht auf sein Recht auf Teilnahme freiwillig verzichtet. Dem Klagenden wurden 4.500 Euro zur Deckung von Spesen und Verfahrenskosten zugestanden. (APA)