Innsbruck - In Tirol werden künftig die Privathonorare der Klinikchefs von einer zentralen Stelle verrechnet und der Hausanteil steigt von zehn auf 20 Prozent. Der am Dienstag von der Tiroler Landesregierung beschlossene Entwurf zur Novellierung des Krankenanstaltengesetzes sieht nach Protesten der nachgeordneten Ärzte auch die gesetzlich garantierten Poolräte vor. Diese sollen künftig für eine gerechtere und leistungsbezogene Aufteilung der Honorare zwischen dem jeweiligen Primar und den nachgeordneten Ärzten sorgen, wobei der Verteilungsschlüssel mit 55:45 (bisher 60:40) festgelegt worden ist. Auf einen von manchen Ärzten geforderten Ausgleichspool zwischen Kliniken mit vielen und wenigen Privatpatienten wollte sich die Regierung aus rechtlichen Gründen nicht einlassen.
Da derzeit einige Primarii an der Innsbrucker Uniklinik jährlich mehr als eine Million brutto an Zusatzeinkommen lukrieren, wird nun ab 250.000 Euro eine Einschleifregelung per Verordnung schlagend. Details müssen erst vom Anstaltsträger Tilak ausverhandelt werden, erklärt die zuständige Landesrätin Anna Hosp. Bei geräteintensiven Kliniken soll ein höherer Hausanteil an die Tilak abgeführt werden, bei Klinken mit vielen nachgeordneten Ärzten soll deren Anteil entsprechend steigen. Dem Vernehmen nach sind 20 von 28 Klinikchef von diesen Beschränkungen betroffen. Die Verordnung sieht überdies bei den Landesärzten strengere Regeln für Nebenbeschäftigungen der Ärzte außerhalb der Klinik vor.