Gelsenkirchen - Der Rechtsstreit um das polizeiliche
Verbot eines NPD-Aufmarschs während der Fußball-WM in Gelsenkirchen
geht in die nächste Instanz: Gelsenkirchens Polizeipräsident Rüdiger
von Schoenfeldt legte am Freitag Beschwerde gegen die Entscheidung
des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ein, wonach die rechtsextreme
Partei am 10. Juni - einen Tag nach dem Spiel Polen gegen Ecuador -
in der Ruhrgebietsstadt demonstrieren darf. Die
Begründung für die Beschwerde werde am nächsten Dienstag beim
Oberverwaltungsgericht Münster nachgereicht, teilte die Polizei
weiter mit.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Donnerstag das Verbot der Polizei für verfassungsrechtlich unzulässig erklärt und damit einem Eilantrag des NPD-Landesverbandes stattgegeben. Die
Polizei kündigte an, die Entscheidung des Gerichts zu prüfen.
Der Gelsenkirchener Polizeipräsident Rüdiger von Schoenfeldt hatte
das Demonstrationsverbot damit begründet, dass durch einen
rechtsextremistischen Aufmarsch an einem WM-Spielort das Ansehen der
Bundesrepublik Deutschland nachhaltig geschädigt würde. Er wolle
verhindern, "dass vor den Augen der Weltöffentlichkeit während der WM
2006 Rechtsextremisten durch die Straßen Gelsenkirchens ziehen, um
ihre rassistischen und ausländerfeindlichen Parolen zu verbreiten".
Das Gericht erklärte am Donnerstag aber, diese Begründung sei
unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht tragfähig. Das
Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Welt beruhe besonders
auf ihrer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, für die auch die
Meinungs- und Versammlungsfreiheit bestimmend sei.
Vier Gegendemonstrationen
Zu berücksichtigen sei auch, dass für den 10. Juni vier
Gegendemonstrationen angemeldet seien, erklärte das Gericht. Durch
deren Motto "Für die bunte Vielfalt, gegen braune Einfalt" werde die
überwiegende Ablehnung der Bevölkerung gegen die rechtsextreme
Programmatik der NPD zum Ausdruck gebracht. Es sei zu erwarten, dass
das kraftvolle Bekenntnis gegen Ausländerfeindlichkeit und zu
Toleranz von den seriösen ausländischen Medienvertretern wahrgenommen
und in die Berichterstattung einbezogen werde. (APA/AP)