Gelsenkirchen - Ein von der Polizei verbotener
NPD-Aufmarsch in Gelsenkirchen während der Fußball-WM darf nun doch
stattfinden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte am
Donnerstag das Verbot der Polizei für verfassungsrechtlich unzulässig
und gab damit einem Eilantrag des NPD-Landesverbandes statt. Die
Polizei kündigte an, die Entscheidung des Gerichts zu prüfen und
möglicherweise Rechtsmittel einzulegen. Die NPD-Versammlung soll am
10. Juni - einen Tag nach dem Spiel Polen gegen Ecuador -
stattfinden.
Der Gelsenkirchener Polizeipräsident Rüdiger von Schoenfeldt hatte
das Demonstrationsverbot damit begründet, dass durch einen
rechtsextremistischen Aufmarsch an einem WM-Spielort das Ansehen der
Bundesrepublik Deutschland nachhaltig geschädigt würde. Er wolle
verhindern, "dass vor den Augen der Weltöffentlichkeit während der WM
2006 Rechtsextremisten durch die Straßen Gelsenkirchens ziehen, um
ihre rassistischen und ausländerfeindlichen Parolen zu verbreiten".
Das Gericht erklärte am Donnerstag aber, diese Begründung sei
unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht tragfähig. Das
Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Welt beruhe besonders
auf ihrer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, für die auch die
Meinungs- und Versammlungsfreiheit bestimmend sei.
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Zu berücksichtigen sei auch, dass für den 10. Juni vier
Gegendemonstrationen angemeldet seien, erklärte das Gericht. Durch
deren Motto "Für die bunte Vielfalt, gegen braune Einfalt" werde die
überwiegende Ablehnung der Bevölkerung gegen die rechtsextreme
Programmatik der NPD zum Ausdruck gebracht. Es sei zu erwarten, dass
das kraftvolle Bekenntnis gegen Ausländerfeindlichkeit und zu
Toleranz von den seriösen ausländischen Medienvertretern wahrgenommen
und in die Berichterstattung einbezogen werde.
(APA/AP)