Gelsenkirchen - Ein von der Polizei verbotener NPD-Aufmarsch in Gelsenkirchen während der Fußball-WM darf nun doch stattfinden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte am Donnerstag das Verbot der Polizei für verfassungsrechtlich unzulässig und gab damit einem Eilantrag des NPD-Landesverbandes statt. Die Polizei kündigte an, die Entscheidung des Gerichts zu prüfen und möglicherweise Rechtsmittel einzulegen. Die NPD-Versammlung soll am 10. Juni - einen Tag nach dem Spiel Polen gegen Ecuador - stattfinden.

Der Gelsenkirchener Polizeipräsident Rüdiger von Schoenfeldt hatte das Demonstrationsverbot damit begründet, dass durch einen rechtsextremistischen Aufmarsch an einem WM-Spielort das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig geschädigt würde. Er wolle verhindern, "dass vor den Augen der Weltöffentlichkeit während der WM 2006 Rechtsextremisten durch die Straßen Gelsenkirchens ziehen, um ihre rassistischen und ausländerfeindlichen Parolen zu verbreiten".

Das Gericht erklärte am Donnerstag aber, diese Begründung sei unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht tragfähig. Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Welt beruhe besonders auf ihrer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, für die auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit bestimmend sei.

´ Zu berücksichtigen sei auch, dass für den 10. Juni vier Gegendemonstrationen angemeldet seien, erklärte das Gericht. Durch deren Motto "Für die bunte Vielfalt, gegen braune Einfalt" werde die überwiegende Ablehnung der Bevölkerung gegen die rechtsextreme Programmatik der NPD zum Ausdruck gebracht. Es sei zu erwarten, dass das kraftvolle Bekenntnis gegen Ausländerfeindlichkeit und zu Toleranz von den seriösen ausländischen Medienvertretern wahrgenommen und in die Berichterstattung einbezogen werde. (APA/AP)