Ähnlich äußerte sich der EU-Justizkommissar Frattini, der per Videoschaltung an der Debatte teilnahm. Laut seinen Worten wird die neue Einigung eine andere rechtliche Grundlage haben, inhaltlich aber mit dem im Mai 2004 im Zuge des Anti-Terror-Kampfs unterzeichneten Abkommen übereinstimmen.
Wie berichtet, muss laut Urteil des EuGH die EU das Abkommen bis zum 30. September dieses Jahrs kündigen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der fehlenden Rechtsgrundlage. Zu dem Vorwurf, das Abkommen verstoße gegen europäische Datenschutzbestimmungen, nahm das Gericht nicht Stellung.
Das bisherige Abkommen sieht vor, dass europäische Fluggesellschaften für jeden Passagier bis zu 34 personenbezogene Daten - von Kreditkartennummern bis zu E-Mail-Adressen - an die US-Behörden übermitteln. Im Gegenzug sicherten die USA einen nach Einschätzung der EU-Kommission ausreichenden Datenschutz zu.