Washington - Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtswidrigkeit der Übermittlung von europäischen Fluggastdaten an Behörden der USA werden Fluggäste weiterhin überprüft. Stewart Baker, Ministerialbeamter des US-Heimatschutzminisateriums, zeigte sich am Dienstagabend während einer Debatte in Washington überzeugt davon, dass eine Einigung gefunden werde, wonach die Flugzeuge fliegen und die Fluggastdaten weitergeleitet werden.

Ähnlich äußerte sich der EU-Justizkommissar Frattini, der per Videoschaltung an der Debatte teilnahm. Laut seinen Worten wird die neue Einigung eine andere rechtliche Grundlage haben, inhaltlich aber mit dem im Mai 2004 im Zuge des Anti-Terror-Kampfs unterzeichneten Abkommen übereinstimmen.

Wie berichtet, muss laut Urteil des EuGH die EU das Abkommen bis zum 30. September dieses Jahrs kündigen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der fehlenden Rechtsgrundlage. Zu dem Vorwurf, das Abkommen verstoße gegen europäische Datenschutzbestimmungen, nahm das Gericht nicht Stellung.

Das bisherige Abkommen sieht vor, dass europäische Fluggesellschaften für jeden Passagier bis zu 34 personenbezogene Daten - von Kreditkartennummern bis zu E-Mail-Adressen - an die US-Behörden übermitteln. Im Gegenzug sicherten die USA einen nach Einschätzung der EU-Kommission ausreichenden Datenschutz zu.

Dagegen klagte das Europaparlament, das die Privatsphäre der Fluggäste verletzt sah. Diese Frage ließ der EuGH jedoch offen. Das Gericht stellte lediglich fest, dass das Abkommen nicht auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage beruhe. (APA)