Kleiner Unterschied, große Folgen
Der kleine, aber für die Bilanzerstellung entscheidende Unterschied: Verluste aus Swaps können auf mehrere Jahre verteilt werden, genau das hat die HAAB International auch gemacht. Optionen - so genannte "Swaps mit einer Knock-out-option" - müssen hingegen im Wertpapier-Handelsbuch erfasst werden, die Verluste in dem Jahr realisiert werden, in dem sie anfallen und daher auch in diesem Jahr bilanziert werden.
Die Bankprüfer bewerteten die Zins- und Währungsgeschäfte der Hypo als Optionen, Kulterer ist nach wie vor überzeugt davon, es seien Swaps, er habe daher korrekt gehandelt und die Vorwürfe gegen ihn seien haltlos. Diese Frage wird nicht nur für das Verfahren der Finanzmarktaufsicht gegen die HAAB und den Vorstand entscheidend sein, sondern auch für die gerichtlichen Erhebungen gegen Kulterer und seine Vorstandskollegen Günter Striedinger und Thomas Morgl.
Ermittlungen
Den Vorständen wird unter anderem der Verstoß gegen Paragraf 255 Aktiengesetz vorgeworfen. Darin heißt es, wer "als Mitglied des Vorstandes, des Aufsichtsrates, als Beauftragter oder Abwickler" die Verhältnisse der Gesellschaft unrichtig wiedergebe oder verschleiere, sei mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zu bestrafen. Die "unrichtige Wiedergabe" betrifft sowohl Berichte als auch Bilanzen, "öffentliche Aufforderungen zur Beteiligung" oder Angaben gegenüber Wirtschaftsprüfern.