Ganzjährig geschont
Bären fallen unter das Österreichische Jagdgesetz und gelten als ganzjährig geschonte Tiere, erklärte Beate Striebel vom WWF. Auf Grund des Gesetzes könne jedes Bundesland eigenständig entscheiden, wie mit auffälligen Tieren umgegangen wird. Der Management-Plan wurde deshalb als Leitlinie für einheitliche Maßnahmen erarbeitet. So könne festgestellt werden, ob bei einem Problemfall nur Präventionsmaßnahmen - wie zum Beispiel der Schutz von Schafen und Bienenstöcken durch Elektrozäune -, weitere Abschreckungsmaßnahmen oder sogar ein Fang notwendig sind.
Das erste entsprechende Regelwerk wurde in den Jahren 1996 und 1997 erstellt. Im Vorjahr wurde der Plan dann von den Ländern Steiermark, Niederösterreich, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, sowie dem WWF erneuert. Tirol habe daran nicht mitgewirkt, da es dort bisher keine Bären gegeben habe. Daher gelte der Plan dort auch nicht als Leitlinie für Entscheidungen.