Wien - Eigentlich gebe es im Alpenraum ausreichend Lebensraum für Braunbären, erklärte WWF-Sprecherin Susanne Grof am Dienstagabend bei einem Pressegespräch. Damit es zu keinen Zwischenfällen kommt, gibt ein einen eigenen Management-Plan. Dieser regelt, wann ein Bär zu einem Problemfall wird und das weitere Vorgehen. "Bärenanwälte" sollen zwischen den Interessen von Mensch und Tier vermitteln, Schäden begutachten und eingreifen, wenn Bären auffällig werden.

Ganzjährig geschont

Bären fallen unter das Österreichische Jagdgesetz und gelten als ganzjährig geschonte Tiere, erklärte Beate Striebel vom WWF. Auf Grund des Gesetzes könne jedes Bundesland eigenständig entscheiden, wie mit auffälligen Tieren umgegangen wird. Der Management-Plan wurde deshalb als Leitlinie für einheitliche Maßnahmen erarbeitet. So könne festgestellt werden, ob bei einem Problemfall nur Präventionsmaßnahmen - wie zum Beispiel der Schutz von Schafen und Bienenstöcken durch Elektrozäune -, weitere Abschreckungsmaßnahmen oder sogar ein Fang notwendig sind.

Das erste entsprechende Regelwerk wurde in den Jahren 1996 und 1997 erstellt. Im Vorjahr wurde der Plan dann von den Ländern Steiermark, Niederösterreich, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, sowie dem WWF erneuert. Tirol habe daran nicht mitgewirkt, da es dort bisher keine Bären gegeben habe. Daher gelte der Plan dort auch nicht als Leitlinie für Entscheidungen.

Derzeit sei klar, dass der "Problembär" JJ1 - auch Bruno genannt - wegen seines Verhaltens nicht in freier Wildbahn bleiben kann, meinte Grof. Da das Tier aber nie an einen Ort zurückkehre, gestalte sich der Fang sehr schwierig. Falls es gelingt, den Bären in eine Falle zu locken, könne er als Übergangslösung in ein Freigehege in der Nähe von München gebracht werden. Dort müsse dann überlegt werden, wie man das Tier erziehen und an einem anderen Ort wieder aussetzen könne. (APA)