Ablehnung
So sei es dank der neuen Fakten klar, dass weite Teile der Ansprüche von Forgent aufgrund von "Prior Art" - Technologien sind nicht patentierbar, wenn sie zuvor schon von anderen "erfunden" wurden - null und nichtig sind. Das Patentamt geht in seiner Begründung sogar so weit, festzustellen, dass mit Kenntnis der jetzt dargelegten Fakten das JPEG-Patent nie erteilt worden wäre.
Vorwürfe
Auch wird Forgent vorgeworfen, dass man zum Zeitpunkt des Patentantrags von "Prior Art" wissen hätte müssen, diese aber nicht wie verlangt, im Patentantrag offen gelegt habe. Die Erkenntnis ist ein schwerer Rückschlag für Forgent, aufgrund der Deutlichkeit des Entscheids wird nun erwartet, dass das ganze Patent aufgehoben wird. Dies bedeutet freilich nicht, dass die ganze Causa damit beendet ist, das Unternehmen kann - und wird wohl - das Erkenntnis erneut anfechten.
Vorgeschichte