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STANDARD: Die Glücksspielbranche verändert sich rasant, Internetkasinos boomen, Privatfirmen wie Novomatic drängen auf den Markt. Herrscht angesichts dessen gesetzlicher Reformbedarf?

Wallner: Nein. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass beim Glücksspiel keine Harmonisierungsnotwendigkeit besteht. In Bayern (im Unterschied zum heimischen Glücksspielmonopol des Staates haben in Deutschland die Länder das Monopol) wurde in Sachen des Wettspiels Oddset die Monopolkonstruktion explizit als gut bezeichnet.

STANDARD: Sie haben die Stoßrichtung meiner Frage missverstanden: Im Gegensatz zu den Liberalisierungswünschen privater Spielanbieter wird im Nationalrat derzeit erwogen, die Glücksspielgesetze strenger zu fassen...

Wallner: Neue Regelungen für die neuen digitalen Spielautomaten, wie sie beim kleinen Glücksspiel eingesetzt werden, können durchaus Sinn machen. Letzten Endes geht es um das Schutzbedürfnis der Konsumenten. Das neue deutsche Automatengesetz etwa definiert statt Höchsteinsätzen und -gewinnen wie derzeit in Österreich eine Verlusthöhe von 80 Euro pro Stunde, die nicht überschritten werden darf.

STANDARD: Wie sollen die Konsumenten vor den grenzenlosen Spielangeboten im Internet geschützt werden?

Wallner: Hier herrscht besonders großer rechtlicher Aufholbedarf, die EU ist gefordert. Einschlägige Schutzbestimmungen stecken – wie man etwa bei Thema Kinderpornografie sieht – noch in den Kinderschuhen. Ansatzpunkte für gesetzliche Internet-Spielregeln gibt es aber durchaus: Jeder, der im Internet etwas bestellt, muss sich registrieren lassen.

STANDARD: In der Branche wird das 21. Jahrhundert gern als das 'Jahrhundert der Glücksspiele' bezeichnet. Sehen Sie das auch so?

Wallner: Ich bin überzeugt davon, dass die technischen Möglichkeiten massiv genutzt werden. Ich frage mich aber auch, ob die Gesellschaft reif für die große Glücksspielfreiheit ist – angesichts von Suchtgefahren und finanziellen Absturzrisiken beantworte ich das derzeit mit Nein. Schutz für Spieler ist weiterhin nötig, noch jahrzehntelang. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27./28.5.2006)