Wien - Das Bundesdenkmalamt (BDA) hätte laut Denkmalschutzgesetz gegen die Albertina wegen der unerlaubten Ausfuhr von Albrecht Dürers "Feldhase" Strafanzeige erstatten müssen, kritisiert die Volksanwaltschaft. Die Kritik bezieht sich auf den nicht rechtzeitig angesuchten und dann im Februar 2005 ohne Genehmigung erfolgten Transport des Bildes und weiterer Dürer-Werke zu einer Ausstellung in Madrid.

Die Strafbestimmungen des Denkmalschutzgesetzes sehen eine Geldstrafe bis zu 50.800 Euro für eine derartige, laut Volksanwaltschaft vorsätzliche unerlaubte Ausfuhr vor. Die Ansicht des BDA, das in Erwartung einer letztlich doch positiven Erledigung und "mit Rücksicht auf eine sachorientierte Abwicklung" auf die Anzeige verzichtet habe, teilte die Volksanwaltschaft nicht. "Eine Ermächtigung, von einem Strafverfahren abzusehen, ist in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nicht enthalten", wird im Bericht betont.

Kritisiert wird weiters, dass die Albertina das Ansuchen um Ausfuhrgenehmigung (die dann nicht abgewartet wurde) nicht vollständig ausgefüllt habe. Die Bestätigung der Transportfähigkeit des "Hasen" und weiterer Werke fehlten im Ansuchen. Weiters sei Verantwortung für den Ablauf nicht von der Albertina an die Spedition übertragbar, wie es im Zuge der "Hasen"-Affäre geheißen hat: Die Albertina sei als offizieller Antragsteller verantwortlich. Die Kunstwerke waren im Prado in der Schau "Duerero. Obras Maestras de la Albertina" zu sehen. (APA)