Im Rechtsstreit zwischen ORF und Oliver Hadinger, dem Betreiber der ehemaligen Partyseite oe3.com , ist ein gerichtlicher Vergleich geschlossen worden. Dieser beinhaltet unter anderen, dass Hadinger den Domain-Namen "oe3.com" unentgeltlich dem ORF überträgt. "Mir war klar, dass die Domain nicht zu halten sein wird", bedauert Hadinger gegenüber pressetext.austria. Dies hätten ähnliche Gerichtsurteile in jüngster Zeit gezeigt. Hadinger hatte ab April 1998 unter der Domain oe3.com eine Partyseite angeboten, die der ORF im Dezember 98 wegen Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs gerichtlich schließen ließ. Hadinger wich daraufhin auf die URL oe4.com aus, wollte sich aber die ursprüngliche Domain auf dem Rechtsweg erkämpfen. oe3.com und "Ö3"-Meta Tags dürfen nicht mehr verwendet werden In der Gerichtsverhandlung am 20. April vor dem Landesgericht Wiener Neustadt forderte der zuständige Richter die beiden Parteien auf, einen Vergleich zu schließen. ORF und Hadinger einigten sich nun darauf, dass der Partysitebetreiber es unterlässt, die Webadresse oe3.com zu nutzen, unter dieser Domain zur eigenen Homepage oe4.com umzuleiten sowie in den Meta-Tags der Homepage die Keywords "Ö3" bzw. "oe3" sowie "Hitradio Ö3" bzw. "Hitradio oe3" zu verwenden. Die Anwalts- und Prozesskosten hat jede Partei selbst zu tragen, bei Hadinger liegen sie in der Höhe zwischen 80.000 und 100.000 Schilling. "Ich bin froh, dass alles vorbei ist", so Hadinger. Er hofft nun, unter oe4.com ungestört seinen Partyinfodienst anbieten zu können. (pte)