Ein Jahr, eine Hand voll gerichtsanhängiger Verfahren und eine Reihe Gespräche von Landesverantwortlichen mit Novomatic später ist dieses Verbot gefallen. Das novellierte NÖ Spielautomatengesetz muss nur noch in Brüssel EU-notifiziert werden, dann tritt die am 30. März 2006 von VP und SP im Landtag einhellig beschlossene Regelung in Kraft.
In eigenen Automatensalons dürfen dann landesweit Games mit bis zu 50 Cent Einsatz und 20 Euro Gewinn pro Spiel stattfinden. Obwohl Kritiker vor Spielsuchtgefahren warnen, weil manches Gerät bei der Einsatzhöhe manipulierbar sei und obwohl sich Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) noch vor drei Jahren massiv gegen eine Glücksspiellegalisierung ausgesprochen hatte.
Trost vielleicht für ihn - vor allem aber für Niederösterreichs Gemeindevertreter: Pro Automat sind jeden Betriebsmonat tausend Euro Glücksspielautomatenabgabe fällig, die zur Hälfte den finanziell maroden Kommunen zukommt. Die Landes-Grünen wähnen, die Hoffnung auf solch eine Geldzufuhr sei gar ein Hauptmotiv für die rasche Legalisierung des kleinen Glücksspiels gewesen. Sie verweisen auf beträchtliche Abgabeneinnahmen in Wien, der Steiermark und Kärnten, wo Gambeln light bereits erlaubt ist.
250 Automaten stehen
Novomatic hat aber schon im Vorfeld der Gesetzeskraft 250 Glücksmaschinen in sechs niederösterreichischen Gemeinden aufgestellt. Grundlage dafür liefert der positive Routinebescheid zu obigem Antrag, der zwar ohne Wissen der zuständigen Abteilungsleiterin und ihrer Chefin, Landesrätin Christa Kranzl (SP), erfolgt ist, aber trotzdem - und vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt - aus formalen Gründen Gültigkeit erlangt hat.
Kranzl, die den Positivbescheid, sobald sie von ihm erfahren hatte, anfocht, sieht sich derzeit durch eine Novomatic-Kreditschädigungsklage - Streitwert 200.000 Euro - in ihrer politischen Bewegungsfreiheit schwer eingeschränkt. "Dem Willen einer Bevölkerungsmehrheit entsprechend, die sich eindeutig gegen mehr Glücksspiel im Land ausspricht, habe ich meinen Auftrag als Landesrätin erfüllt - und jetzt werde ich für das, was ich im Zuge einer politischen Auseinandersetzung gesagt habe, privat geklagt", kritisiert sie. Ihr Anwalt, SPÖ-Bundesjustizspre- cher Hannes Jarolim, betrachtet die Klage als "Druckmittel gegen meine Mandantin".
Novomatic-Vorstandsvorsitzender Franz Wohlfahrt gibt sich im STANDARD-Interview konsensbereit: "Es ist nicht unser Betreiben, auf dem Gerichtsweg vorzugehen". Doch laut VP-Klubobmann Klaus Schneeberger war es nicht zuletzt die Drohung des Glücksspielkonzerns mit einer Amtshaftungsklage über sieben Millionen Euro gegen das Land, die die Gesetzesnovelle befördert hat. Wohlfahrt und Kranzl werden Montagabend, anlässlich des STANDARD-Montagsgesprächs über das Glücksspiel, erstmals seit Beginn der Streitigkeiten persönlich zusammentreffen.
"Technische Lösung"
Der Novomatic-Chef sieht sich sachlich voll im Recht. Wer den Wortlaut des NÖ Veranstaltungsgesetzes kenne, der wisse, "dass unserer Firma die Aufstellungsbewilligung auf alle Fälle zu erteilen war". Zwar sei im Juni 2005 der Betrieb von "Geldspielautomaten" für das kleine Glücksspiel laut NÖ Veranstaltungsgesetz verboten gewesen. "Aber wir haben eine technische Lösung gefunden, mit der unsere Video Network Terminals nicht unter diese Kategorie fallen."
Damit gemeint ist das spezifische VNT-Zentralkassensystem, das anders funktioniert, als es laut Gesetz ein Geldspielautomat tut. Ein unabhängiger, wegen der laufenden Verfahren anonym bleibender Spielautomatenexperte bestätigt diese Sicht der Dinge: Das NÖ-Veranstaltungsgesetz sei schon des Längeren schwer reformbedürftig gewesen.