Wien - Die umstrittene Wohnrechtsnovelle ist am Freitag im parlamentarischen Justizausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen worden. Die Frage, ob künftig auch gemeinnützige Bauträger vom Rechnungshof geprüft werden können, wurde dabei allerdings vertagt. ÖVP und BZÖ haben einen Unterausschuss eingerichtet, in dem diese Frage weiter erörtert werden soll.

Die Koalitionsparteien begründeten die Einsetzung des Unterausschusses damit, dass genau geprüft werden müsse, ob für diese Regelung eine Verfassungsbestimmung notwendig sei. SP-Wohnbausprecherin Doris Bures nannte dies eine "absurde Vorgangsweise" und vermutete, dass die Regierungsfraktionen dadurch einen Ausweg für den Zank innerhalb der Regierung suchten. Sie teilte die verfassungsrechtlichen Bedenken, die auch von der Ausschussvorsitzenden Maria Fekter (ÖVP) öffentlich geäußert worden waren, und schlug daher vor, den Antrag zurückzuziehen und eine verfassungskonforme Regelung vorzulegen.

Eingehende Diskussion

In der Diskussion um das Wohnrechtspaket kritisierten SPÖ und Grüne, dass die Novellierungen zu weiteren Verschlechterungen für die Mieterinnen und Mieter führen werden. Die ÖVP argumentierte, dass die Gesetzesänderungen im Gegenteil mietrechtliche Verbesserungen brächten und in das tägliche Vertragsverhältnis dadurch "ein Stück mehr Normalität" einkehren würde.

Der bekannteste Punkt der nun beschlossenen Wohnrechtsnovelle betrifft die erweiterten Erhaltungspflichten des Vermieters. Der Vermieter hat beispielsweise dafür zu sorgen, dass die Anlagen "im jeweils ortsüblichen Standard erhalten und erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Bewohner beseitigt" werden. Ist die Gesundheit des Mieters "erheblich" gefährdet, muss der Vermieter künftig sanieren - beispielsweise bei nicht geerdeten Elektroinstallationen oder (unter Umständen) bei bleihältigen Wasserrohren. Der Vermieter muss dies aber nicht tun, wenn sich die Gefährdung durch "zumutbare Maßnahmen" abwenden lässt.

Die Novelle sieht weiters u.a. vor, dass künftig (nicht wie bisher) ein unbefristeter Mietvertrag entsteht, wenn ein befristetes Mietverhältnis nicht ordnungsgemäß beendet wird. In diesem Fall soll der anschließende Mietvertrag künftig nur mehr über drei Jahre laufen.

Änderungen gibt es auch im Wohnungeeigentumsgesetz beim Miteigentum im Todesfall eines Eigentümerpartners und im Gemeinützigkeitsgesetz (WGG). Damit können die Genossenschaften von dem Mietern bei Gericht zusätzliche Kostenbeiträge erstreiten, wenn die so genannten Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge (EVB) nicht ausreichen.

Energieausweis kommt spätestens 2008

Ebenfalls mit Stimmenmehrheit der Regierungsfraktionen wurde das Energieausweis-Vorlage-Gesetz beschlossen. Durch einen Abänderungsantrag wird das Inkrafttretensdatum mit spätestens 1. Jänner 2008 festgesetzt, sollten nicht vorher alle Bundesländer über den Inhalt und die Ausstellung des Energieausweises Regelungen getroffen haben.

Eine ebenfalls von ÖVP und BZÖ angenommene Ausschussfeststellung geht auf den Fall ein, dass die energietechnische Erfassung eines Gebäudes mehrere Energieausweise erforderlich mache.

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz basiert auf einer entsprechenden EU-Richtlinie und normiert, dass beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden dem potenziellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes vorgelegt wird.

Haftpflicht für Hausverwaltungen wird überlegt

Die Anregung von SP-Abgeordnetem Johann Maier, für die Hausverwaltung eine Haftpflicht und eine getrennte Kontenführung einzuführen, wurde sowohl von der Ausschussvorsitzenden Maria Fekter (ÖVP) als auch von Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) grundsätzlich positiv aufgenommen. Beide haben sich laut einer Aussendung der Parlamentarischen Pressedienstes bereit erklärt, über dieses Thema weiter zu diskutieren. (APA/red)