Die von der Kommission ausgearbeitete und derzeit in Verhandlung befindliche Richtlinie zur Luftreinhaltung zielt auf die Feinstaubproblematik ab: Geplant sei dabei auch ein Grenzwert für die kleinen - und schädlicheren - Partikel der Größe PM 2,5, bekräftigte Dimas. Diese dürfen gemäß dem Entwurf an höchstens 30 Tagen den Grenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter überschreiten. Für PM 10 würde nach Vorstellungen der Kommission eine Schwelle von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter an höchstens 35 Tagen festgesetzt.
"Das ist für die Mitgliedstaaten nicht schwer einzuhalten", sagte Dimas. "Diese Werte sollen auch nicht geändert werden."
Angesprochen auf das Thema Emissionshandel plädierte Dimas dafür, dass die Mitgliedstaaten bei der Erstellung ihrer Allokationspläne für die zweite Handelsperiode "die tatsächlichen Emissionen zu Grunde legen". Die Pläne der Nationalstaaten müssen bis Ende Juni in Brüssel vorgelegt werden.
Hinsichtlich des Preisverfalls der Verschmutzungszertifikate - derzeit liegen sie laut Dimas bei 15 Euro - sprach der Umweltkommissar von einer "Lernphase", mit der man gerechnet habe. Manche Unternehmen seien möglicherweise bei der Anmeldung ihrer Verschmutzungsrechte gegenüber den Regierungen von einem zu hohen Wirtschaftswachstum ausgegangen, vermutet Dimas.
In der zweiten Periode werde man die Probleme jedenfalls ausräumen. Notfalls will der Kommissar auch die entsprechende Richtlinie ändern. Dimas betonte die Wichtigkeit des Modells für den Klimaschutz: "Der Erfolg des europäischen Emissionshandelssystems ist die Grundvoraussetzung, dass das auf europäischer Ebene funktionieren kann."